Handelsregister · HRB 33048

Chronologischer Auszug

SUNCHG Media GmbH · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SUNCHG Media GmbH

b)
Nürnberg
Geschäftsanschrift:
Gebhard-Ott-Str. 6, 90443 Nürnberg

c)
Der internationale Handel mit Waren aller
Art, insbesondere mit HiFi-Geräten,
abgesehen von genehmigungspflichtigen,
gefährlichen oder verbotenen
Gegenständen. Gegenstand sind darüber
hinaus Beratungsdienstleistungen in den
Bereichen Audio- und
Videonachbearbeitung, Marketing,
Grafikdesign, sowie Unternehmensberatung
und Dienstleistungen im Bereich der
Organisation von Konferenzen, mit
Ausnahme von genehmigungspflichtigen
Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und
Steuerberatung.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Sun, Hongguang, Liaoyang, Liaoning / China,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2016.
a)
01.07.2016
Schmiedel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.