Die Entwicklung und Konzeption von Wohn- und Gewerbeimmobilien, deren Planung, Projektierung, Erstellung und Vermarktung einschließlich Verwaltung und Bewirtschaftung, die Vermittlung von Immobilien, Kapitalanlagen und Finanzierungen, der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten verwenden und als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich Bauvorhaben vorbereiten oder durchführen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Julia Major
Reutlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.04.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Sitz), 3 (Stammkapital) und 13 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 51.130,00 EUR erhöht.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 21.08.1996
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 3-7
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.03.2010 (9 IN 1207/09) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.