Handelsregister · HRB 3707 RE
Chronologischer Auszug
Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Reinbek c) Gegenstand der gemeinnützigen Gesellschaft ist der Betrieb von Einrichtungen und Diensten der teilstationären und ambulanten Jugendhilfe und die integrative Förderung behinderter Kinder gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2a BSHG bzw. entsprechende Paragraphen des ab 01.01.05 in Kraft tretenden Sozialgesetzbuch IX und XII und ähnliche Fördermaßnahmen. Rechtliche Grundlage für den Betrieb der Einrichtungen sind im Wesentlichen die derzeit gültigen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Die Gesellschaft bietet bzw. vermittelt Ratsuchenden fachliche Beratung, fördert das ehrenamtliche Engagement und bietet Fortbildungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft kann weitere Einrichtungen der Jugendhilfe betreiben. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: 1. Kreßin, Arp, *XX.XX.XXXX, Hamburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | 1. Seemann, Helga, *XX.XX.XXXX, Reinbek Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen 2. Richter, Matthias, *XX.XX.XXXX, Kasseburg Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 01.10.2004 | a) 18.01.2006 Beyer b) Tag der ersten Eintragung 30.12.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kreßin, Arp Geschäftsführer: 2. Richter, Matthias, *XX.XX.XXXX, Kuddewörde | Nicht mehr Prokurist: 2. Richter, Matthias | a) 08.01.2009 Bender | |||
| 3 | Nicht mehr Prokurist: 1. Seemann, Helga | a) 27.01.2010 Bender | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Völckers Park 8, 21465 Reinbek | 3. Schwarz, Michael, *XX.XX.XXXX, Trittau Einzelprokura | a) 21.09.2010 Bender | |||
| 5 | b) Geschäftsführer: 3. Schwarz, Michael, *XX.XX.XXXX, Trittau mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | Nicht mehr Prokurist: 3. Schwarz, Michael | a) 03.07.2012 Hoppe | |||
| 6 | b) Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Richter, Matthias, *XX.XX.XXXX, Grande mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 18.02.2014 Bender | ||||
| 7 | c) Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwiklicht durch den Betrieb von Einrichtungen und Diensten der teilstationären und ambulanten Jugendhilfe und die integrativer Förderung behinderter Kinder gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2a BSHG bzw. entsprechende Paragraphen des ab 01.01.05 in Kraft tretende Sozialgesetzbuch IX und XII und ähnlicher Fördermaßnahmen. Rechtliche Grundlage für den Betrieb der Einrichtungen sind im Wesentlichen die derzeit gültigen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Die Gesellschaft bietet/bzw. vermittelt Ratsuchenden fachliche Beratung, fördert das ehrenamtliche Engagement und bietet Fortbildungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft kann weitere Einrichtungen der Jugendhilfe betreiben. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) und in § 10 (Geschäftsführer) geändert. | a) 30.01.2017 Dr. Brauner | |||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Richter, Matthias | a) 13.12.2017 Bender |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.