Handelsregister · HRB 3707 RE

Chronologischer Auszug

Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

b)
Reinbek

c)
Gegenstand der gemeinnützigen
Gesellschaft ist der Betrieb von
Einrichtungen und Diensten der
teilstationären und ambulanten Jugendhilfe und die integrative Förderung behinderter Kinder gemäß
§ 40 Abs. 1 Nr. 2a BSHG bzw.
entsprechende Paragraphen des ab
01.01.05 in Kraft tretenden Sozialgesetzbuch IX und XII und ähnliche Fördermaßnahmen. Rechtliche Grundlage für den Betrieb der
Einrichtungen sind im Wesentlichen die derzeit gültigen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Die Gesellschaft bietet bzw. vermittelt Ratsuchenden fachliche Beratung,
fördert das ehrenamtliche Engagement und bietet Fortbildungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft kann
weitere Einrichtungen der Jugendhilfe betreiben.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
1.
Kreßin, Arp, *XX.XX.XXXX, Hamburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
1.
Seemann, Helga, *XX.XX.XXXX,
Reinbek

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen

2.
Richter, Matthias, *XX.XX.XXXX,
Kasseburg

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
01.10.2004
a)
18.01.2006
Beyer
b)
Tag der ersten Eintragung
30.12.2004

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Kreßin, Arp

Geschäftsführer:
2.
Richter, Matthias, *XX.XX.XXXX, Kuddewörde
Nicht mehr Prokurist:

2. Richter, Matthias
a)
08.01.2009
Bender
3Nicht mehr Prokurist:

1. Seemann, Helga
a)
27.01.2010
Bender
4b)
Geschäftsanschrift:
Völckers Park 8, 21465 Reinbek
3.
Schwarz, Michael, *XX.XX.XXXX,
Trittau

Einzelprokura
a)
21.09.2010
Bender
5b)
Geschäftsführer:
3.
Schwarz, Michael, *XX.XX.XXXX, Trittau
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Nicht mehr Prokurist:

3. Schwarz, Michael
a)
03.07.2012
Hoppe
6b)
Änderung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Richter, Matthias, *XX.XX.XXXX, Grande
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
18.02.2014
Bender
7c)
Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO. Der
Satzungszweck wird insbesondere
verwiklicht durch den Betrieb von
Einrichtungen und Diensten der
teilstationären und ambulanten Jugendhilfe und die integrativer Förderung behinderter Kinder gemäß
§ 40 Abs. 1 Nr. 2a BSHG bzw.
entsprechende Paragraphen des ab
01.01.05 in Kraft tretende Sozialgesetzbuch IX und XII und ähnlicher Fördermaßnahmen. Rechtliche Grundlage für den Betrieb der
Einrichtungen sind im Wesentlichen die derzeit gültigen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Die Gesellschaft bietet/bzw. vermittelt Ratsuchenden fachliche
Beratung, fördert das ehrenamtliche Engagement und bietet Fortbildungsmaßnahmen an. Die Gesellschaft kann weitere Einrichtungen der Jugendhilfe betreiben.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 ist
der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) und in § 10 (Geschäftsführer) geändert.
a)
30.01.2017
Dr. Brauner
8b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Richter, Matthias
a)
13.12.2017
Bender

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.