Handelsregister · VR 234 RE

Chronologischer Auszug

Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V. · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V.

b)
Reinbek
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der
Verein wird durch jeden von ihnen allein vertreten.

b)
Vorsitzender:

1.
Schmitt, Helmut, Reinbek

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Poppe, Marianne, *XX.XX.XXXX, Reinbek-Ohe

Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Willner, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Reinbek-Ohe
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 28.05.1971
mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert
durch Beschluss vom 24.04.2006
a)
03.07.2007
Raekow
b)
Tag der ersten Eintragung:
02.06.1971

Bereits beim
Amtsgericht
Reinbek am
10.07.1975 von
VR 108 nach VR
234 umgeschrieben.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Ergänzung der Personendaten
Vorsitzender:
Schmitt, Helmut, *XX.XX.XXXX, Reinbek
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2009
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des
Vereins), § 6 (Der Vorstand) und § 8 (Jahresabschlussrechnung und Revisoren/innen) beschlossen.
a)
30.03.2010
Raekow
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem
Vorstandsmitglied, welches den Verein gerichtlich und
außergerichtlich allein vertritt. Dieses darf im Namen des
Vereins Rechtsgeschäfte als Vertreter anderer gemeinnütziger Organisationen abschließen. (Eingeschränkte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt.2 BGB).

b)
Nicht mehr Vorsitzender:

1. Schmitt, Helmut

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

2. Poppe, Marianne

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

3. Willner, Gerhard
Vorstandsmitglied:

4.
Schwarz, Michael, *XX.XX.XXXX, Trittau
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.10.2012 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere §
7 (Vorstand).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
12.03.2013 wurden von der neugefassten Satzung
§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Vereinsrat) und § 9 (Inkrafttreten der Satzung) geändert.
a)
19.04.2013
Hoppe
4a)
Der Vorstand hat aufgrund satzungsgemäßer Ermächtigung (§ 8) auf Verlangen des Finanzamtes
§ 2 der Satzung (Zweck des Vereins) durch Beschluss vom 08.06.2015 geändert.
a)
20.05.2016
Hoppe
5a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem
Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch das Vorstandsmitglied alleine vertreten. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181
BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit den Unternehmen Südstormarner Tagespflege gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Reinbek
(Amtsgericht Lübeck, HRB 9288 HL), Südstormarner
Vereinigung-Pflegedienst gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung - Sozialstation Reinbek, mit Sitz in
Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 2932 RE), Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz
in Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 3707 RE), Südstormarner Vereinigung Kinderbetreuung gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 13832 HL), Alkohol- und
Drogenberatung im Kreis Herzogtum Lauenburg gGmbH,
mit Sitz in Ratzeburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 1353
RZ) und Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in
Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 3736 RE).
a)
Die Mitgliederversammlung vom vom 19.10.2016
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des
Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Vereinsrat) und § 7 (Vorstand)
(Vorstand) und § 9 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.

Die Beschlussfassung des Vorstandes vom
22.11.2016 hat die Änderung der Satzung (aufgrund Ermächtigung in § 8 der Satzung) in § 7
(Vorstand) und § 9 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Der
a)
16.12.2016
Hoppe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.