Handelsregister · VR 234 RE
Chronologischer Auszug
Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V. · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V. b) Reinbek | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird durch jeden von ihnen allein vertreten. b) Vorsitzender: 1. Schmitt, Helmut, Reinbek Stellvertretender Vorsitzender: 2. Poppe, Marianne, *XX.XX.XXXX, Reinbek-Ohe Stellvertretender Vorsitzender: 3. Willner, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Reinbek-Ohe | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 28.05.1971 mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.04.2006 | a) 03.07.2007 Raekow b) Tag der ersten Eintragung: 02.06.1971 Bereits beim Amtsgericht Reinbek am 10.07.1975 von VR 108 nach VR 234 umgeschrieben. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Ergänzung der Personendaten Vorsitzender: Schmitt, Helmut, *XX.XX.XXXX, Reinbek | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 6 (Der Vorstand) und § 8 (Jahresabschlussrechnung und Revisoren/innen) beschlossen. | a) 30.03.2010 Raekow | |
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorstandsmitglied, welches den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertritt. Dieses darf im Namen des Vereins Rechtsgeschäfte als Vertreter anderer gemeinnütziger Organisationen abschließen. (Eingeschränkte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt.2 BGB). b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Schmitt, Helmut Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Poppe, Marianne Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 3. Willner, Gerhard Vorstandsmitglied: 4. Schwarz, Michael, *XX.XX.XXXX, Trittau | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.10.2012 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 7 (Vorstand). Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.03.2013 wurden von der neugefassten Satzung § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Vereinsrat) und § 9 (Inkrafttreten der Satzung) geändert. | a) 19.04.2013 Hoppe | |
| 4 | a) Der Vorstand hat aufgrund satzungsgemäßer Ermächtigung (§ 8) auf Verlangen des Finanzamtes § 2 der Satzung (Zweck des Vereins) durch Beschluss vom 08.06.2015 geändert. | a) 20.05.2016 Hoppe | ||
| 5 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch das Vorstandsmitglied alleine vertreten. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit den Unternehmen Südstormarner Tagespflege gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 9288 HL), Südstormarner Vereinigung-Pflegedienst gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Sozialstation Reinbek, mit Sitz in Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 2932 RE), Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 3707 RE), Südstormarner Vereinigung Kinderbetreuung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 13832 HL), Alkohol- und Drogenberatung im Kreis Herzogtum Lauenburg gGmbH, mit Sitz in Ratzeburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 1353 RZ) und Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Reinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 3736 RE). | a) Die Mitgliederversammlung vom vom 19.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Vereinsrat) und § 7 (Vorstand) (Vorstand) und § 9 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. Die Beschlussfassung des Vorstandes vom 22.11.2016 hat die Änderung der Satzung (aufgrund Ermächtigung in § 8 der Satzung) in § 7 (Vorstand) und § 9 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. Der | a) 16.12.2016 Hoppe |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.