Handelsregister · VR 8288

Chronologischer Auszug

Südstadtkicker - Der Förderverein für den Fußball im VfL Eintracht Hannover von 1848 e. V. · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein "SV Eintracht Hannover"

b)
Hannover
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Jägersberg, Rolf, Isernhagen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Adler, Rolf, Hannover, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Tönjes, Thomas, Hannover
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 06.10.2000
zuletzt geändert am 17.12.2002
a)
06.04.2006
Bruns

b)
Satzung
Bl. 51-55 d. A.
Tag der ersten Eintragung:
13.04.2004
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.04.2006.
2a)
Südstadtkicker - Der Förderverein für den Fußball im VfL
Eintracht Hannover von 1848 e. V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Jägersberg, Rolf, Isernhagen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Kühn, Andreas, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Leibfried, Achim, Hannover, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Dölle, Frank, Hannover, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Adler, Rolf, Hannover, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Tönjes, Thomas, Hannover
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2016 mit Ergänzung vom 25.01.2017 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.03.2017
Wilhelm

b)
Beschluss Blatt 94 - 97 der
Akten

Satzung Blatt 73 - 77 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.