Handelsregister · VR 2289

Chronologischer Auszug

Südpfalz Mobil e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Südpfalz Mobil e.V.

b)
Landau in der Pfalz
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1.
Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende.
Jeder ist jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00
DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Vorstandes durch Beschluss vorliegt.

b)
1. Vorsitzender:
Hellmich, Magnus, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Jäger, Herbert, Jockgrim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 17.07.1997 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 25.09.1997 geändert.
a)
19.09.2006
König

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.10.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.09.2006.
Satzung Blatt 6-10 der Akte.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Jäger, Herbert, Jockgrim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2.Vorsitzender:
Trinks, Rüdiger, Edenkoben, *XX.XX.XXXX
a)
10.01.2007
Flick
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1.
Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende.
Jeder ist jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00
EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Vorstandes durch Beschluss vorliegt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 Abs. 1
und 6 (Vorstand) und in § 13 Abs. 4 (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
a)
10.09.2010
Flick

b)
Beschluss Blatt 68 der Akte
Satzung Blatt 69, 70 der Akte
Fall 3
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz) beschlossen.
a)
02.06.2014
Flick

b)
Beschluss Blatt 82 - 84 der Akte
Satzung Blatt 78, 79 der Akte.
Fall 4
5a)
Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 3a) von Amts wegen berichtigt:
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1.
Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sowie der
Schatzmeister.
Jeder ist jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00
EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Zustimmung des Vorstandes durch Beschluss vorliegt.

b)
Bestellt in Personalunion als
2.Vorsitzender und Schatzmeister:
Trinks, Rüdiger, Edenkoben, *XX.XX.XXXX
a)
16.06.2015
Schnabel
6a)
Geändert, nun:
Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere
Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein
gemeinsam.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hellmich, Magnus, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2.Vorsitzender und Schatzmeister:
Trinks, Rüdiger, Edenkoben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Liquidator:
Trinks, Fritz Joachim Rüdiger, Edenkoben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Liquidator:
Artelt, Hans-Jörg, Germersheim, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
19.11.2024
Schnabel

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.