Handelsregister · VR 2289
Chronologischer Auszug
Südpfalz Mobil e.V. · Amtsgericht Landau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Südpfalz Mobil e.V. b) Landau in der Pfalz | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende. Jeder ist jeweils einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstandes durch Beschluss vorliegt. b) 1. Vorsitzender: Hellmich, Magnus, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Jäger, Herbert, Jockgrim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 17.07.1997 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.09.1997 geändert. | a) 19.09.2006 König b) Tag der ersten Eintragung: 30.10.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.09.2006. Satzung Blatt 6-10 der Akte. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Jäger, Herbert, Jockgrim, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2.Vorsitzender: Trinks, Rüdiger, Edenkoben, *XX.XX.XXXX | a) 10.01.2007 Flick | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende. Jeder ist jeweils einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstandes durch Beschluss vorliegt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 Abs. 1 und 6 (Vorstand) und in § 13 Abs. 4 (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen. | a) 10.09.2010 Flick b) Beschluss Blatt 68 der Akte Satzung Blatt 69, 70 der Akte Fall 3 | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) beschlossen. | a) 02.06.2014 Flick b) Beschluss Blatt 82 - 84 der Akte Satzung Blatt 78, 79 der Akte. Fall 4 | ||
| 5 | a) Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 3a) von Amts wegen berichtigt: Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Jeder ist jeweils einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstandes durch Beschluss vorliegt. b) Bestellt in Personalunion als 2.Vorsitzender und Schatzmeister: Trinks, Rüdiger, Edenkoben, *XX.XX.XXXX | a) 16.06.2015 Schnabel | ||
| 6 | a) Geändert, nun: Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Hellmich, Magnus, Landau in der Pfalz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2.Vorsitzender und Schatzmeister: Trinks, Rüdiger, Edenkoben, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Trinks, Fritz Joachim Rüdiger, Edenkoben, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Artelt, Hans-Jörg, Germersheim, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 19.11.2024 Schnabel b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.