Handelsregister · VR 170083
Chronologischer Auszug
Südharzer Automobil Club im ADAC, eingetragener Verein · Amtsgericht Göttingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Südharzer Automobil Club im ADAC, eingetragener Verein b) Bad Lauterberg im Harz | a) Gesetzliche Vertreter des Clubs im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister. b) 1. Vorsitzender: Dietrich, Hans-Joachim, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX Stv. Vorsitzender: Schmidt, Jürgen, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.03.1967 | a) 19.09.2006 Ryschka b) Tag der ersten Eintragung: 12.05.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.09.2006. |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzende, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Touristikleiter, dem Schriftführer/Pressewart und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. b) Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Fuchs, Werner, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Touristikleiter: Twele, Lothar, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Kaufmann, Olav, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Quade, Dirk, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Schmidt, Jürgen, Bad Lauterberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 16.10.2007 Arand b) neue Satzung Bl. 134 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.