Handelsregister · VR 120080

Registerinformationen

Süderneulander Sportverein e.V. · Amtsgericht Aurich

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Süderneulander Sportverein e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Süderneuland

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 120080
Gericht
Amtsgericht Aurich
Letzte Eintragung
14.10.2025
Abrufstand
03.04.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Elke Behrens

Norden

Vorstand

Andreas Holzkämper

Norden

Vorstand

Heino Däkena

Norden

Vorstand

Andrea Däkena

Norden

Vorstand

Hillrich Westdörp

Norden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden oder 3. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit dem Kassenwart oder Schriftführer vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 16.07.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 299 Amtsgericht Norden getreten. Freigegeben am 06.10.2006.

Satzung

  • Satzung vom 23.02.1968 zuletzt geändert am 22.05.2002
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2008 hat die Ergänzung der Satzung in § 19 (Vereinfachausschüsse) sowie um § 28 (Haftung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Vereinsvorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck des Vereins), 6 (Gliederung des Vereins), 10 (Ausschließungsgründe), 11c (Rechte der Mitglieder), 14 (Mitgliederversammlung), 15 d) (Aufgaben der Jahreshauptversammlung), 16 (Tagesordung der Jahreshauptversammlung), 19 (Vereinsfachausschüsse), 20 (Ehrenrat), 23 (Allgemeine Bestimmungen: elektr. Kommunikation), 29 (Vereinsordnungen), 30 (Salvatorische Klausel) und 31 (Schlussbestimmungen) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.