Handelsregister · HRB 5214

Chronologischer Auszug

SÜD-WEST Starparade GmbH Peter Feller Konzert- und Gastspieldirektion · Amtsgericht Aschaffenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SÜD-WEST Starparade GmbH Peter Feller
Konzert- und Gastspieldirektion

b)
Mömlingen

c)
Konzert- und Gastspieldirektion, Künstlerund Kapellenvermittlung-Management
sowie Gestaltung, Beratung und
Durchführung von Konzert-Tourneen und
Veranstaltungen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Feller, Peter, Gastspielunternehmer, Mömlingen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.04.1993
a)
25.06.2002
Baier

b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.05.1993.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 7-12 So.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Hauptstr. 107, 63853 Mömlingen
a)
17.01.2011
Klug
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Aschaffenburg vom 13.05.2011 (Az. 4 IN
264/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
19.05.2011
Spitzer
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Aschaffenburg vom 22.08.2011 (Az. 4 IN
264/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die
Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen
eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
24.08.2011
Friedel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.