die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung sowie die sonstige Verwertung von für den Lebensmitteleinzelhandel geeigneten Filial-, Logistik- und Verwaltungsstandorten sowie das Erbringen sämtlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung derartiger Objekte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Rudolf Goebel
Oberhausen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Henning Asche
Brunnthal
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Christian Wilhelm Erich Haub
München
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Sandra Dembeck
Passau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.04.1983, zuletzt geändert am 30.10.2008.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Mülheim an der Ruhr, Amtsgericht Duisburg HRB 15775) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Zwischen der tip top Handels-GmbH (HRB 1712 Amtsgericht Lübeck) und der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft (HRA 8466 Amtsgericht Duisburg) ist am 30.11.1989/19.02.1990 ein Unternehmensvertrag mit Beherrschungsvereinbarung und Gewinnabführungsverpflichtung der tip top Handels-GmbH Lübeck an die Tengelmann Warenhandelsgesellschaft Mülheim an der Ruhr abgeschlossen worden. Die Gesellschafterversammlungen der herrschenden Gesellschaft und der beherrschten Gesellschaft haben am 30.11.1989 bzw. 21.05.1990 dem Unternehmensvertrag zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der offenen Handelsgesellschaft in Firma Tengelmann Warenhandelsgesellschaft als herrschendem Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 18.05.2000, dem die Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften durch Beschlüsse vom 18.05. und 09.06.2000 zugestimmt haben.
Der mit der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 8466) am 18.05.2000 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.11.2013 geändert worden. Die Gesellschafterversammlungen haben jeweils mit Beschlüssen vom 02.12.2013 der Änderung zugestimmt.
Der mit der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 8466) am 30.11.1989/19.02.1990 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 25.11.2013 geändert worden. Er wird nunmehr als Beherrschungsvertrag fortgeführt. Die Gesellschafterversammlungen haben jeweils mit Beschlüssen vom 02.12.2013 der Änderung zugestimmt.
Freitext
Zu Eintr. Nr. 1 Sp. 6 a)
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