Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Volumen von mehr als 5.000 DM müssen jeweils zwei Vorstandsmitglieder zusammenwirken.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Fredi Lang
Berlin
274
Bernd Meinke
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 1995-02-14
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