Der Aufbau und Betrieb von international vernetzten Reallaboren zur unternehmerischen Entwicklung innovativer Technologien und Dienstleistungen, insbesondere mit Fokus auf die Optimierung der Immobilienverwaltung bzw. -bewirtschaftung, der Gebäudetechnologie, Energiewirtschaft und der Standort-Infrastruktur im urbanen Umfeld, sowie die Beratung von Existenzgründern, Forschenden und Startup Unternehmen in den Bereichen Unternehmensgründung und Strategie, sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
David Zwilling
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Florian Hermann Fischer
Oberkochen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.12.2024.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2024/I) ist das Grundkapital auf 50.277,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 22.07.2025 die Änderung der Satzung in Ziffer II, 5 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung, Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung STYX GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 746653) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.01.2030 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates. (Genehmigtes Kapital 2024/I)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2024/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 24.723,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.