Handelsregister · HRB 178788
Chronologischer Auszug
STW Consulting GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) STW Consulting GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Humboldstraße 33, 13403 Berlin c) Unternehmensberatung und Projektmanagement im Bereich der Informationstechnologie und Automobilindustrie. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Bocz, Istvan, *XX.XX.XXXX, Budapest/Ungarn mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen War Geschäftsführer: 2. Kalenska, Czeslawa Sybilla, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 10.03.2011 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Ahrensfelde (Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRB 13501 FF) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz), § 6 (Gesellschafterbeschlüsse). | a) 26.07.2016 Semmelbeck b) Tag der ersten Eintragung: 29.04.2011 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06.10.2016 (AZ: 36s IN 4442/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 13.10.2016 Wolff | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06.10.2016 (AZ: 36s IN 4442/15)die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin durch Beschluss vom 18.10.2016 (AZ: 36s IN 4442/15) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. | a) 24.10.2016 Wolff | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 09.04.2018 (AZ: 36s IN 4442/15) aufgehoben. | a) 16.04.2018 Höcky | ||||
| 5 | b) Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.01.2020 AZ: 36s IN 4937/18) Von Amts wegen eingetragen. | a) 14.02.2020 Löben |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.