Der Vorstand i.S.d § 26 BGB besteht aus mindestens 5 und höchstens 9 Mitgliedern. Der Vorsitzende vertritt den Verein einzeln, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer vertreten gemeinsam. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam mit dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mehmet Çakmak
Stuttgart
Vorstand
Bariş Yildirim
Stuttgart
Vorstand
Sami Kalayci
Stuttgart
Vorstand
Emine Başak Çakmak
Stuttgart
Vorstand
Ibrahim Karasac
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.01.2011 mit Nachtrag vom 03.06.2011 und vom 09.09.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Sprache), § 8 (Ziele und Zweck des Gesamtelternbeirat), § 9 (Tätigkeitsbereiche des Gesamtelternbeirats), § 10 (Mitgliedschaft des Gesamtelternbeirats), § 11 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 12 (Organe des Gesamtelternbeirats), § 13 (Mitgliederversammlung), § 14 (Wahlen und Abstimmungen), § 15 (Der Vorstand), § 19 (Beiträge/Zuwendungen) und § 20 (Auflösung des Vereins und Liquidation des Vermögens), § 22 (Datenschutzregelung), § 23 (Inkraftreten) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 9
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 21
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