Handelsregister · VR 720330
Chronologischer Auszug
STUTTGARTER JUNXX e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) STUTTGARTER JUNXX e.V. b) Stuttgart | a) Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 3.000,00 EUR hinaus, insbesondere auch für die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Solander, Markus, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schorp, Klemens, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Friedrich, Mark Randolf, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.10.2006 mit Nachtrag vom 19.05.2007. | a) 21.08.2007 Bender |
| 2 | b) vormals Schatzmeister, nun bestellt als 1. Vorsitzender: Friedrich, Mark Randolf, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Kohler, Jens, Haiterbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Weidner, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Solander, Markus, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schorp, Klemens, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2009 Maurer | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie vertreten jeweils einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 9 (Kassenprüfer), § 10 (Einberufung Mitgliederversammlung), § 11 (Zuständigkeit Mitgliederversammlung) und § 13 (Geltungsdauer der Satzung) beschlossen. Die bisherigen §§ 3 (Gemeinnützigkeit) und 8 (Beschränkung der Vertretungsmacht) entfallen. Dadurch ändert sich die Nummerierung der Paragrafen in der neuen Satzung. | a) 01.09.2021 Zechendorf b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 27 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.