Handelsregister · VR 720330

Chronologischer Auszug

STUTTGARTER JUNXX e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
STUTTGARTER JUNXX e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass
zum Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften im Wert
von mehr als 3.000,00 EUR hinaus, insbesondere auch
für die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von
Bürgschaften, die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Solander, Markus, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schorp, Klemens, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Friedrich, Mark Randolf, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 28.10.2006 mit Nachtrag vom 19.05.2007.
a)
21.08.2007
Bender
2b)
vormals Schatzmeister, nun bestellt als
1. Vorsitzender:
Friedrich, Mark Randolf, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kohler, Jens, Haiterbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schatzmeister:
Weidner, Stefan, Stuttgart, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Solander, Markus, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schorp, Klemens, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2009
Maurer
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
Sie vertreten jeweils einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 9 (Kassenprüfer),
§ 10 (Einberufung Mitgliederversammlung), § 11 (Zuständigkeit Mitgliederversammlung)
und § 13 (Geltungsdauer der Satzung) beschlossen.
Die bisherigen §§ 3 (Gemeinnützigkeit) und 8 (Beschränkung der Vertretungsmacht)
entfallen. Dadurch ändert sich die Nummerierung der Paragrafen in der neuen Satzung.
a)
01.09.2021
Zechendorf

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 27

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.