Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten), dem Vorstandsmitglied für Mitgliedschafts- und Personalfragen, dem Vorstandsmitglied für Finanzfragen, dem Vorstandsmitglied für den Sportbetrieb und Jugendförderung, dem Vorstandsmitglied für Platzfragen und dem Vorstandsmitglied für Clubhaus, Bau- und Wirtschaftsfragen. Der Vorstand wählt aus seinem Kreis ein Mitglied für dessen Amtsdauer zum stellvertretenden Vorsitzenden, der zugleich die Aufgaben des Schriftführers wahrnimmt. Der Vorsitzende (Präsident) und der stellvertretende Vorsitzende (Schriftführer) vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Jedes der übrigen Vorstandsmitglieder vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zur Vornahme folgender Geschäfte bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Erwerb, Belastung oder Veräußerung von Grundstücken; b) Abschluß oder Kündigung von Miet- oder Pachtverträgen; c) Aufnahme von Krediten oder Eingehung von Wechselverbindlichkeiten für den Club; d) Verfügungen über Clubvermögen in Höhe von mehr als EUR 30.000,- im Einzelfall; im Innenverhältnis gilt der Vorstand zur Ersatzbeschaffung von Maschinen und Platzpflege ohne Wertbeschränkung ermächtigt; e) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Verleihung sonstiger Ehrungen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus H. Ostrop
Stuttgart
Vorstand
Hans-Jörg Seidenspinner
Stuttgart
Vorstand
Jochen Lamb
Stuttgart
Vorstand
Fabian Haug
Stuttgart
Vorstand
Beate Leichtle
Vorstand
Britta Borho
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.11.1951 zuletzt geändert am 05.03.1996
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 6 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck), § 5 (Vereinsausschluss, Ordnungsmaßnahmen), § 6 (Mitgliedschaftsarten), § 9 (Geschäftsführung), § 10 (Mitgliederversammlung), § 14 (Ehrenrat) und § 15 (Leistungspflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegensätze), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Vereinsausschluss, Ordnungsmaßnahmen), § 6 (Mitgliedschaftsarten), § 7 (Vorstand), § 8 (Vertretung des Vereins), § 9 (Geschäftsführung), § 10 (Mitgliederversammlung), § 11 (Wahlen), § 12 (Stimmrecht) und § 14 (Ehrenrat), sowie die Einfügung neuer §§ 9a (Jugendwart/in) und 18 und die Umnummerierung des bisherigen § 18 in § 19 beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.01.2006.