Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafer hat die Befugnis die Gesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten beim Abschluss von Rechtsgeschäften zu vertreten. Diese Befugnis erstreckt sich auf die Organe des persönlich haftenden Gesellschafters.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 275
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