Handelsregister · VR 9326
Chronologischer Auszug
STUDIOCHOR EDDY RHEIN E.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) STUDIOCHOR EDDY RHEIN E.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Dirigenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit dem Dirigenten. Der erste Schatzmeister ist zusammen mit dem ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt hinsichtlich der Eröffnung und Schließung von Bankkonten, der Verfügungen über Konten, Verfügungen über das anderweitig vorhandene Vereinsvermögen, insbesondere zu Verfügungen über die Vereinskasse. Alleinvertretungsberechtigt ist der erste Schatzmeister zur In-Empfangnahme aller Zahlungen an den Verein. Der Schriftführer ist zusammen mit dem ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt hinsichtlich der Aufnahme von Mitgliedern. Bei Verhandlungen über und Abschlüssen von Verträgen über musikalische Einsätze des Chors jeder Art kann der Dirigent den Verein allein vertreten. b) erster Vorsitzender: 1. Bartsch, Michael, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Quantmeyer, Hans-Joachim, Berlin erster Schatzmeister: 3. Hesse, Gerhard, Berlin Schriftführer: 4. Robers, Ursula, Berlin Dirigent: 5. Rhein, Eddy, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 28.01.1988 Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 15.09.1988 | a) 19.10.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2-12 Beschluss Bl. 15-20, 28, 36 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.