Handelsregister · VR 9326

Chronologischer Auszug

STUDIOCHOR EDDY RHEIN E.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
STUDIOCHOR EDDY RHEIN E.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten
Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Dirigenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit dem Dirigenten.

Der erste Schatzmeister ist zusammen mit dem ersten
Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt hinsichtlich der Eröffnung und Schließung
von Bankkonten, der Verfügungen über Konten, Verfügungen über das anderweitig vorhandene Vereinsvermögen, insbesondere zu Verfügungen über die Vereinskasse.
Alleinvertretungsberechtigt ist der erste Schatzmeister zur
In-Empfangnahme aller Zahlungen an den Verein.

Der Schriftführer ist zusammen mit dem ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt hinsichtlich der Aufnahme von Mitgliedern.

Bei Verhandlungen über und Abschlüssen von Verträgen
über musikalische Einsätze des Chors jeder Art kann der
Dirigent den Verein allein vertreten.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Bartsch, Michael, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Quantmeyer, Hans-Joachim, Berlin

erster Schatzmeister:

3.
Hesse, Gerhard, Berlin

Schriftführer:

4.
Robers, Ursula, Berlin

Dirigent:

5.
Rhein, Eddy, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 28.01.1988
Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom: 15.09.1988
a)
19.10.2006
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 2-12
Beschluss Bl.
15-20, 28, 36

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.