Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die betreffen, a) den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten b) Grundstücksbelastungen begründen oder löschen, c) den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als Euro 20.000,00 verpflichten, bedarf es der Zeichnung von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam. Zu banküblichen Zinsen kann der Vorstand verzinsliche Darlehen nur bis zum Höchstbetrag von 5.000,00 EUR für den Verein aufnehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Viktor Kosov
München
Vorstand
Ralph Franz André Weber
Flemlingen
Vorstand
Andreas Schwarz
Seefeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Mitgliederversammlung vom 3.7.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz) (Sitz bisher Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, VR 968), 12 (Zusammensetzung des Vorstandes), 16 (Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder), 25 (Finanzmittel des Vereins) und die Streichung der bisherigen §§ 26 bis 31 der Satzung beschlossen. Die bisherigen §§ 32 bis 36 wurden somit zu §§ 26 bis 30.
Die am 06.04.2020 nach § 23 der Satzung schriftlich eingeleitete Abstimmung hat die Änderung der §§ 15 (Besondere Aufgaben des Vorstandes), 17 (Vertretungsmacht des Vorstandes) und 20 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Protokoll Bl. 5 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 25 SB.
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