Jedes Vorstsandsmitglied vertritt einzeln. Zur Veräußerung und Belastung von Belastung von Grundstüücken, Aufnahme von Darlehen und zur Prozessführung ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich. Außerdem wird die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Vorstandes in der Weise eingeschränkt, dass eine Veräußerung eines dem Verein gehörenden Grundstückes nur möglich ist, wenn die Mitgliederversammlung des Vereins mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Vereinmitglieder und der Vorstand des Hausbauvereins UNITAS e.V. mit Sitz in Bonn der Veräußerung zustimmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Norbert Mattar
Bonn
Vorstand
Andreas Schulte-Beckhausen
Königswinter
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 30.09.1919 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.11.2001 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.11.1919 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2005.
Beschluss Blatt 121-139 der Akten
Satzung Blatt 144 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.