Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und mindestens einem Beisitzer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Für Grundstücksgeschäfte (Kauf, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken) ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tim Fieberg
OBERDORF (SCHWEIZ)
Vorstand
Timo Kuhland
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Moritz Emmanuel Pigors
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.03.1959 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 07.06.1997.
Die Mitgliederversammlung vom 28.07.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vergütungen für die Vereinstätigkeit) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.04.1969
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2006.
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 181 ff.
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 187 ff.
Änderungsbeschluss: S. 285 Satzung: S. 289-293
Änderungsbeschluss: S. 319 Satzung: S. 325ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.