Handelsregister · PR 66

Chronologischer Auszug

Stubenrauch + Partner - Trainer und Berater · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stubenrauch + Partner - Trainer und Berater

b)
Hamburg

c)
die gemeinsame Tätigkeit der Partner als Berater in den
Bereichen Beratung und Training.
a)
Jeder Partner ist allein zur Vertretung der Partnerschaft
berechtigt.

b)
Partner:
Stubenrauch, Wolfgang, Berater, Hamburg
Partner:
Christmann, Cornelia, Beraterin, London/England
Partner:
Hardt, Michael, Berater, Wien/Österreich
a)
Partnerschaft
a)
29.01.2004
Pätzold

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Tag der ersten Eintragung: 10.07.1997
2b)
Über das Vermögen des Partners Wolfgang Stubenrauch ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 491/05) vom
09.02.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
a)
15.02.2006
Martens
3b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN
491/05) vom 17.05.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Partners Wolfgang Stubenrauch mangels
Masse abgelehnt.
a)
16.10.2012
Breitkopf

b)
von Amts wegen eingetragen
4b)
Die Eintragung laufende Nummer 3 Spalte 4b ist gemäß § 395
FamFG von Amts wegen gelöscht.

Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN
491/05) vom 17.05.2012 ist das Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Partners Wolfgang Stubenrauch wegen
Masseunzulänglichkeit eingestellt.
a)
09.01.2013
Breitkopf

b)
von Amts wegen eingetragen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.