Erzeugung, Bezug und Verteilung elektrischer Energie, sowie der Erwerb und die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, desgleichen durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Hauser
Gstadt a.Chiemsee
Vorstand
Josef Christian Landinger
Gstadt a.Chiemsee
Vorstand
Manfred Longin Penkner
Seebruck
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.10.1930 zuletzt geändert am 29.06.1995
Die Generalversammlung vom 19.06.2002 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluß), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnisse), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlußfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschußpflicht), § 42 (Jahresabschluß und Lagebericht), § 46 (Bekanntmachungen) .
Die Generalversammlung vom 02.07.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.06.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 12 (Pflichten der Mitglieder).
Die Generalversammlung vom 28.06.2023 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 12 (Pflichten der Mitglieder).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.12.1930. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SoBl. 62; HBBl. 45
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