Zur Vertretung der Gesellschaft ist jede Komplementärin einzeln berechtigt. Jede Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Komplementärin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Stromverwaltung Schwalmtal GmbH
Schwalmtal
Kommanditist(in)
Gemeinde Schwalmtal
Schwalmtal
Kommanditist(in)
NEW Kreis Viersen GmbH
Viersen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Kommanditist/en mit der Bezeichnung Haftsumme gemäß Artikel 89 Absatz 2 EGHGB von Amts wegen neu vorgetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.