die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG sowie die Übernahme der Geschäftsführung in dieser Gesellschaft.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG in Bornheim, der RheinEnergie AG in Köln und der Stadt Bornheim sind die Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Cugaly
Weilerswist
Geschäftsführer(in)
Jan Mark Meese
Wuppertal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2014 Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Abs.2 und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 80529) nach Bornheim beschlossen. Desweiteren wurden die §§ 3 (Stammkapital), 4 (Geschäftsführung, Vertretung) Abs. 1 Satz 5 und § 5 (Gesellschafterversammlung) Abs. 3 S.2 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung; Vertretung) Abs.4, § 5 (Gesellschafterversammlung) Abs.3, § 6 (Jahresabschluss) Abs.1 und 2 und § 7 (Wirtschaftsplan) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.