Handelsregister · GnR 320022

Registerinformationen

Strombezugsgenossenschaft Saig eG · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Strombezugsgenossenschaft Saig eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Lenzkirch-Saig

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 320022
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
13.09.2022
Abrufstand
30.12.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Bezug, die Benutzung und Verteilung elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines Stromverteilungsnetzes sowie gemeinschaftlicher Anlagen, die Unterhaltung und der Betrieb von Maschinen und Geräten sowie das Erbringen und Organisieren von versorgungstechnischen Dienstleistungen sowie die Erzeugung von Energie insbesondere von regenerativer Energie, ebenso Geschäfte der Vermögensanlage und -verwaltung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Peter Rombach

Lenzkirch

Vorstand

Sebastian Waldvogel

Lenzkirch

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Statut vom 17.03.1932 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 16.05.2001.
  • Die Generalversammlung vom 20.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 10.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), in § 7 (Ausscheiden druch Tod eines Mitglieds), in § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), in § 19 (Willensbildung), in § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) und in § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 01.04.1932

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.