Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Weiterhin ist zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,-- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der 1. bzw. der 2. Vorsitzende kann bis zu einem Betrag von 2.000,-- DM im Einzelfall verfügen, darüber hinausgehende Verfügungen obliegen dem Gesamtvorstand.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Olaf Dommershausen
Bendorf
Vorstand
Dominik Pretz
Bendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.01.1980 zuletzt geändert am 15.03.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.05.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.05.2006.
Fall 2
lfd. Nr. 1 und Berichtigung der Eintragung vom 02.05.1980 von Amts wegen berichtigt.
Fall 3
Beschluss Bl. 130f
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.