Handelsregister · HRB 1321 OD
Chronologischer Auszug
Ströh Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ströh Verwaltungsgesellschaft mbH b) Bad Oldesloe c) Gegenstand des Unternehmens ist die Grundstücksverwaltung sowie der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. | 50.000,00 DM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. b) Geschäftsführer: 1. Ströh, Bernd, Kaufmann, Bad Oldesloe mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 25.11.1976 mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert am 11.01.1999 | a) 31.01.2006 Beyer b) Tag der ersten Eintragung 09.02.1987 Gesellschaftsvertrag Bl. 87-93 Sdb. Beschluss Bl. 85-86 Sdb. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Lorentzenstraße 5, 23843 Bad Oldesloe | a) 17.08.2022 Schuppenhauer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.