Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis soll der 2. Vorsitzende nur handeln, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anna-Katharina Maier
Horb am Neckar
Vorstand
Kirsten Hellstern
Horb
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.03.1985.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) ; § 3 (Mitglieder) ; § 4 ( Erwerbung der Mitgliedschaft) ; § 5 ( Pflichten der Mitglieder) ; § 6 ( Ende der Mitgliedschaft) ; § 7 ( Beitragspflicht) ; § 8 (Organe) ; § 9 (Jahreshauptversammlung) ; § 11( Vorstand) ; Einfügen von § 11 a (erweiterter Vorstand) ; ; § 13 (Dirigent) ; § 14 (Musikproben) ; §15 ( Ehrungen) ; § 16 (Auflösung) ; Entfall von § 17 und § 18 beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.05.2015.