Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Mitglied, welches den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertritt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab EUR,-€ 500,-€.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Thomas Blumeier
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2012-04-19
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