Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der neugegründeten Firma "Autohaus Strauß GmbH & Co. KG", deren Geschäftsgegenstand der Kfz-Handel und das Kfz-Handwerk ist. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung, Vertretungen übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Strauß
Meinersen
Geschäftsführer(in)
Matthias Struß
Meinersen
Prokurist(in)
Brigitte Strauß
Meinersen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem, mehreren oder allen die Befugnis zur alleinigen Vertretung erteilen, ohne daß es einer Satzungsänderung bedarf.
Einem Geschäftsführer kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 19.11.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.01.2006.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.01.1992 zuletzt geändert am 05.10.1992
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.