Handelsregister · GnR 203
Chronologischer Auszug
Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Kapital/Nachschusspflicht | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG b) Koblenz c) Der Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Belange der Mitglieder; b) die Berechnung, Bevorschussung, Einziehung und Auszahlung der Beförderungsentgelte für Straßenverkehrstransporte sowie die Einziehung und Abführung öffentlicher Abgaben, ferner die Einziehung von Beiträgen für Organisationen des Straßenverkehrsgewerbes; c) die Schaffung, der Betrieb sowie die Pachtung und Verpachtung von wirtschaftlichen Einrichtungen für das Straßenverkehrsgewerbe, i nsbesondere Laderaumverteilungsstellen, Autohöfen, Tankstellen, Fernfahrerunterkünften; d) Handel mit allen Gegenständen für die Betriebe eines Kraftverkehrsunternehmens und die Vermittlung solcher Geschäfte; e) der Abschluß und Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen und die Verwaltung von Versicherungsverträgen; f) die Vermittlung sowie die Durchführung von Aufträgen für das Straßenverkehrsgewerbe. Hierbei kann die Genossenschaft auch die Durchführung von Aufträgen übernehmen, die ihr von Behörden und ähnlichen Stellen übertragen werden; g) die Vermittlung von Aufträgen zur Betriebsberatung, Buchhaltung und Steuerberatung, soweit fachlich und personell die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind. | Keine Nachschußpflicht | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Jäger, Erwin, Ulmen Vorstand: Sahm, Detlef, Oberroßbach, *XX.XX.XXXX Vorstand: Staudt, Martin, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Schmitt, Pia, Urmitz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 20.03.1948 zuletzt geändert am 09.06.2001 b) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen uner ihrer Firma im Mitteilungsblatt SVG Straßenverkehrsgewerbe Rheinland oder im Bundesanzeiger. | a) 26.10.2005 Peters b) Tag der ersten Eintragung: 05.11.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.10.2005. |
| 2 | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind, soweit sie zu Geschäftsführern von Organgesellschaften ( d.h. Gesellschaften, deren Anteile sich direkt oder indirekt, ganz oder überwiegend im Besitze der SVG befinden) bestellt werden, für Geschäfte zwischen der Straßenverkehrsgenossenschaft und Organgesellschaften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. | a) Die Generalversammlung vom 16.06.2007 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. | a) 28.12.2007 Wessel | |||
| 3 | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind, soweit sie zu Geschäftsführern von Organgesellschaften ( d.h. Gesellschaften, deren Anteile sich direkt oder indirekt, ganz oder überwiegend im Besitze der SVG befinden) bestellt werden, für Geschäfte zwischen der Straßenverkehrsgenossenschaft und Organgesellschaften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. auf Grund Übertragungsfehler vom Papierregister in das elektronische Register zu lfd. Nr. 1 im Wege der Berichtigung eingetragen: Der Vorsitzende des Vorstandes ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. | b) in Ergänzung zu lfd. Nr. 2: Die Eintragung der Neufassung der Satzung umfasst nicht § 14 Abs. 2 Satz 4. | a) 09.01.2008 Wessel | |||
| 4 | b) Neu gewählt als Vorstand: Krüger, Marcus, Föhren, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Sahm, Detlef, Oberroßbach, *XX.XX.XXXX | a) 25.06.2009 Georg | ||||
| 5 | a) Die Eintragung laufende Nummer 3 Spalte 4a) Satz 3 ist bezüglich § 181 1. Alt. BGB gemäß §§ 147, 142 Absatz 1 FGG von Amts wegen gelöscht. Die Vertretungsregelung lautet nunmehr: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind, soweit sie zu Geschäftsführern von Organgesellschaften (d.h. Gesellschaften, deren Anteile sich direkt oder indirekt, ganz oder überwiegend im Besitze der SVG befinden) bestellt werden, für Geschäfte zwischen der Straßenverkehrsgenossenschaft und Organgesellschaften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Vorsitzende des Vorstandes ist von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. | a) 15.10.2009 Frankenstein | ||||
| 6 | a) Die Generalversammlung vom 16.06.2012 hat eine Änderung des Statuts in § 37 (Gesetzliche Rücklage) beschlossen. | a) 15.05.2013 O. Georg b) Fall 16 | ||||
| 7 | a) Die Generalversammlung vom 08.06.2013 hat eine Änderung des Statuts in § 14 (Vertretung der Genossenschaft) und § 37 (Gesetzliche Rücklage) beschlossen. | a) 09.10.2013 O. Georg b) Fall 18 | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Staudt, Martin, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hillers, Alexander, Elsdorf, *XX.XX.XXXX | a) 26.04.2021 Haase b) Fall 23 | ||||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Goldstein, Jörg Kurt, Ransbach- Baumbach, *XX.XX.XXXX | a) 23.05.2022 Miosga b) Fall 24 | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Krüger, Marcus, Föhren, *XX.XX.XXXX | a) 16.08.2022 Miosga b) Fall 25 | ||||
| 11 | a) Die Generalversammlung vom 09.07.2022 hat eine Änderung des Statuts in § 3 (Haftart), § 8 (Ausschluss), § 9 (Auseinandersetzung), § 16 (Aufgaben und Pflichten), § 17 (Beschlüsse des Vorstands), § 19 (Berichterstattung), § 22 (Zusammensetzung, Bestellung und Amtsdauer), § 23 (Konstituierung, Beschlussfassung, § 24 (Gemeinsame Zuständigkeiten), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Gegenstände der Schlussfassung), § 35 (Teilnahmerecht der Verbände), § 36 (Protokoll), § 39 (Andere Ergebnisrücklage), § 41 (Kapitalrücklage), § 47 (Verluste), § 49 (Verluste) beschlossen. § 29 (Virtuelle Generalversammlung, elektronische Teilnahme an einer Generalversammlung, schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer Generalversammlung, Beschlussfassung der Mitglieder in Schrift-, Text- oder elektronischer Form) wurde neu eigefügt, die darauffolgenden Paragraphen haben sich entsprechend verschoben. | a) 11.05.2023 Haase b) Fall 26 | ||||
| 12 | b) Die Generalversammlung vom 09.07.2022 hat eine Änderung des Statuts in § 3 (Haftart), § 8 (Ausschluss), § 9 (Auseinandersetzung), § 16 (Aufgaben und Pflichten), § 17 (Beschlüsse des Vorstands), § 19 (Berichterstattung), § 22 (Zusammensetzung, Bestellung und Amtsdauer), § 23 (Konstituierung, Beschlussfassung, § 24 (Gemeinsame Zuständigkeiten), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 35 (Teilnahmerecht der Verbände), § 36 (Protokoll), § 39 (Andere Ergebnisrücklage), § 41 (Kapitalrücklage), § 47 (Verluste), § 49 (Verluste) beschlossen. § 29 (Virtuelle Generalversammlung, elektronische Teilnahme an einer Generalversammlung, schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer Generalversammlung, Beschlussfassung der Mitglieder in Schrift-, Text- oder elektronischer Form) wurde neu eigefügt, die darauffolgenden Paragraphen haben sich entsprechend verschoben. | a) 22.05.2023 Lange b) Fall 27 Schreibfehler in lfd. Nr. 11 von Amts wegen berichtigt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.