Handelsregister · VR 5160
Chronologischer Auszug
STRASSEN-VERKEHRS-HILFSDIENST · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) STRASSEN-VERKEHRS-HILFSDIENST b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Abschluss von Rechtgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,00 und nicht mehr als 3000,00 DM belasten, bedarf es der Zustimmung de Mitgliederversammlung. Für Grundstücksverträge, Miet- und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Erster Vorsitzender: 1. Mohr, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin Zweiter Vorsitzender: 2. Spuida, Sven, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassierer: 3. Maaß, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 19.10.1975, neu gefasst am 27.10.1980 und zuletzt geändert am 28.02.2001. | a) 10.10.2006 Eckstein b) Satzung Bl.93 ff Beschluss Bl.122,147-149,161,193, Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: 2. Spuida, Sven zweiter Vorsitzender: 4. Eichardt, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 25.02.2013 Röling | ||
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,00 DM und nicht mehr als 3000,00 DM belasten, bedarf der Zustimmung des Vorstands. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3000,00 DM belasten, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Für Grundstücksverträge, Miet- und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: 1. Mohr, Wolfgang Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 4. Eichardt, Dirk erster Vorsitzender: 5. Schmidt, Klaus-Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 6. Heller, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 17.07.2014 Röling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.