Handelsregister · VR 5160

Chronologischer Auszug

STRASSEN-VERKEHRS-HILFSDIENST · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
STRASSEN-VERKEHRS-HILFSDIENST

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem
Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Abschluss von Rechtgeschäften, die den Verein mit
mehr als 1000,00 und nicht mehr als 3000,00 DM belasten, bedarf es der Zustimmung de Mitgliederversammlung. Für Grundstücksverträge, Miet- und Dienstverträge
ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Mohr, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Spuida, Sven, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassierer:
3.
Maaß, Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 19.10.1975, neu gefasst am 27.10.1980 und zuletzt geändert am
28.02.2001.
a)
10.10.2006
Eckstein
b)
Satzung Bl.93 ff
Beschluss
Bl.122,147-149,161,193,

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:
2. Spuida, Sven

zweiter Vorsitzender:
4.
Eichardt, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.02.2013
Röling
3a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 1000,00 DM und nicht mehr als 3000,00 DM belasten, bedarf der Zustimmung des Vorstands. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr
als 3000,00 DM belasten, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Für Grundstücksverträge, Miet- und
Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:

1. Mohr, Wolfgang

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

4. Eichardt, Dirk

erster Vorsitzender:

5.
Schmidt, Klaus-Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

6.
Heller, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
17.07.2014
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.