Das Strahlen, Pulvern und die Oberflächenbehandlung im Metallbereich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so ist dieser einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann einem oder mehreren von ihnen Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt und ferner Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rolf Stein
Grevenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2004
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff. Sonderband
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