Handelsregister · VR 34694

Chronologischer Auszug

StrandVÖLKERball Verband e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
StrandVÖLKERball Verband e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem
Vorsitzenden und einem oder mehreren stellvertretenden
Vorsitzenden, darunter ein Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 1.000 Euro ist
die Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.

b)
Vorsitzende:

1.
Allenstein, Elke, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender/Schatzmeister:

2.
Janowski, Borislaw, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Sahin, Taylan, *XX.XX.XXXX, Berlin
stellvertretender Vorsitzender:

4.
Blank, Nils, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

5.
Tzschätzsch, Hendrik, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 25.02.2015
a)
28.01.2016
Röling
b)
Satzung Bl. 7-11
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem
Vorsitzenden, und einem oder mehreren stellvertretenden
Vorsitzenden, darunter ein Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung
und Leitung der Mitgliederversammlung) und § 16
(Gesetzliche Vertretung) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 22
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
18.11.2016
Hanney
b)
Beschlüsse
Bl.28,29,31,32
(Bl. 34-38)
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitz sowie mindestens einem und maximal drei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr Vorsitzende:

1. Allenstein, Elke

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender/Schatzmeister:

2. Janowski, Borislaw

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:

3. Sahin, Taylan

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:

4. Blank, Nils

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:

5. Tzschätzsch, Hendrik

Vorsitz:
6.
Jackson, Ben, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertreterin:

7.
Remus, Alexandra, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertreter:

8.
Romund, Robert, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertreter:

9.
Weber, Willi, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Eintritt der Mitglieder), § 5 (Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Organe), § 8 (Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung), § 9 (Zusammensetzung der Mitgliederversammlung), § 10 (Einberufung und Leitung der
Mitgliederversammlung), § 11 - vorher § 14 (Zusammensetzung des Vorstandes), § 12 - vorher
§ 15 (Zuständigkieit des Vorstandes), § 13 - vorher § 16 (Gesetzliche Vertretung), § 14 - vorher §
17 (Finanzverwaltung, Schatzmeister*in), § 15 vorher § 18 (Kassenprüfer*innen), § 16 - vorher
§ 19 (Wahlen und Abstimmungen), § 17 - vorher
§ 20 Einladung, Anträge, Beschlussfähigkeit, Protokollführung, Öffentlichkeit), § 18 - vorher § 21
(Satzungsänderungen), § 19 - vorher § 22 (Auflösung des Vereins) und § 20 - vorher § 24 (Inkrafttreten) beschlossen.
§ 11 (Stellung und Aufgaben des Mitgliedertreffens), § 12 (Zusammensetzung des Mitgliedertreffens), § 13 (Einberufung und Leitung des Mitgliedertreffens) und § 23 (Geltende Vorschriften) wurden gestrichen. Dadurch hat sich die Zählweise
der nachfolgenden Paragrafen entsprechend geändert.
a)
03.11.2020
Tritthart
b)
Beschluss Bl.
52-55 (56-57a)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.