Handelsregister · VR 34694
Chronologischer Auszug
StrandVÖLKERball Verband e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) StrandVÖLKERball Verband e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, darunter ein Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 1.000 Euro ist die Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. b) Vorsitzende: 1. Allenstein, Elke, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender/Schatzmeister: 2. Janowski, Borislaw, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 3. Sahin, Taylan, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 4. Blank, Nils, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 5. Tzschätzsch, Hendrik, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 25.02.2015 | a) 28.01.2016 Röling b) Satzung Bl. 7-11 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, und einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, darunter ein Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung) und § 16 (Gesetzliche Vertretung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 22 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 18.11.2016 Hanney b) Beschlüsse Bl.28,29,31,32 (Bl. 34-38) | |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitz sowie mindestens einem und maximal drei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Nicht mehr Vorsitzende: 1. Allenstein, Elke Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender/Schatzmeister: 2. Janowski, Borislaw Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 3. Sahin, Taylan Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 4. Blank, Nils Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 5. Tzschätzsch, Hendrik Vorsitz: 6. Jackson, Ben, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreterin: 7. Remus, Alexandra, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreter: 8. Romund, Robert, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreter: 9. Weber, Willi, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Eintritt der Mitglieder), § 5 (Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Organe), § 8 (Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung), § 9 (Zusammensetzung der Mitgliederversammlung), § 10 (Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung), § 11 - vorher § 14 (Zusammensetzung des Vorstandes), § 12 - vorher § 15 (Zuständigkieit des Vorstandes), § 13 - vorher § 16 (Gesetzliche Vertretung), § 14 - vorher § 17 (Finanzverwaltung, Schatzmeister*in), § 15 vorher § 18 (Kassenprüfer*innen), § 16 - vorher § 19 (Wahlen und Abstimmungen), § 17 - vorher § 20 Einladung, Anträge, Beschlussfähigkeit, Protokollführung, Öffentlichkeit), § 18 - vorher § 21 (Satzungsänderungen), § 19 - vorher § 22 (Auflösung des Vereins) und § 20 - vorher § 24 (Inkrafttreten) beschlossen. § 11 (Stellung und Aufgaben des Mitgliedertreffens), § 12 (Zusammensetzung des Mitgliedertreffens), § 13 (Einberufung und Leitung des Mitgliedertreffens) und § 23 (Geltende Vorschriften) wurden gestrichen. Dadurch hat sich die Zählweise der nachfolgenden Paragrafen entsprechend geändert. | a) 03.11.2020 Tritthart b) Beschluss Bl. 52-55 (56-57a) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.