Handelsregister · HRB 93635
Chronologischer Auszug
Strandperle GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Strandperle GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Hanauer Landstraße 188, 60314 Frankfurt am Main c) Beratung und Vertrieb von Service- Dienstleistungen und Produkten (Digitale Medien) und der Vertrieb von urheberrechtlich geschützten und ungeschützten Werken jeder Art. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Lieb, Gunnar, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2012 | a) 27.04.2012 Pfarschner b) Fall 1 | |
| 2 | b) Das Handelsgeschäft "Strandperle Medien Services e.K." in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 97523) ist von seinem bisherigen Inhaber Michael Luigs, mit dem Recht zur Forführung der Firma mit oder ohne Beifügung eines Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes an die Strandperle GmbH veräußert worden. Diese führt die bisherige Firma des Veräußerers nicht fort. Der Erwerber des Geschäfts hat die neue Firma Strandperle GmbH angenommmen. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. | a) 30.05.2012 Pauls b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.