Handelsregister · HRA 722561

Chronologischer Auszug

Strähle Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Strähle Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG

b)
Plüderhausen
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Strähle Automotive GmbH, Plüderhausen (Stuttgart
HRB 281805)
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Strähle, Paul Ernst, Schorndorf, *XX.XX.XXXX, Einlage: 1.000,00
EUR.
a)
20.03.2008
Ruf

b)
Fall 728840
2b)
Geschäftsanschrift:
Birkenallee 99, 73655 Plüderhausen
c)
Einlage um 99.000,00 EUR erhöht bei
Kommanditist:
Strähle, Paul Ernst, Schorndorf, *XX.XX.XXXX, Einlage:
100.000,00 EUR.
a)
12.08.2011
Siol
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.05.2019 (5
IN 742/18, 5 IN 599/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
23.05.2019
Knezevic
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.06.2019 (5
IN 742/18) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben. (Das vorläufige
Insolvenzverfahren bezüglich dem Geschäftszeichen 5 IN 599/18
bleibt ausdrücklich bestehen.)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.06.2019 (5
IN 742/19) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, aufgehoben.
a)
02.07.2019
Tachot

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.