Handelsregister · HRA 722561
Chronologischer Auszug
Strähle Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Strähle Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG b) Plüderhausen | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Strähle Automotive GmbH, Plüderhausen (Stuttgart HRB 281805) | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist: Strähle, Paul Ernst, Schorndorf, *XX.XX.XXXX, Einlage: 1.000,00 EUR. | a) 20.03.2008 Ruf b) Fall 728840 | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Birkenallee 99, 73655 Plüderhausen | c) Einlage um 99.000,00 EUR erhöht bei Kommanditist: Strähle, Paul Ernst, Schorndorf, *XX.XX.XXXX, Einlage: 100.000,00 EUR. | a) 12.08.2011 Siol | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.05.2019 (5 IN 742/18, 5 IN 599/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 23.05.2019 Knezevic | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.06.2019 (5 IN 742/18) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. (Das vorläufige Insolvenzverfahren bezüglich dem Geschäftszeichen 5 IN 599/18 bleibt ausdrücklich bestehen.) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.06.2019 (5 IN 742/19) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 02.07.2019 Tachot |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.