Handelsregister · HRA 6316

Registerinformationen

STRABIT Straßen- und Bitumenbau GmbH & Co. KG · Amtsgericht Landshut

Unternehmen

Stammdaten

Firma
STRABIT Straßen- und Bitumenbau GmbH & Co. KG
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Sitz
Wörth a.d. Isar
Geschäftsanschrift
Siemensstr. 10, 84109 Wörth a.d. Isar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 6316
Gericht
Amtsgericht Landshut
Letzte Eintragung
07.05.2025
Abrufstand
06.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

STRABIT Unternehmensverwaltung GmbH

Landshut

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Johann Kraft

Hauzenberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Kommanditgesellschaft ist durch Übertragung des Vermögens als Ganzes der "Strabit" Straßen- und Bitumenbauverwaltungsgesellschaft mbH Sitz: Landshut mit dieser Gesellschaft verschmolzen im Wege der Aufnahme aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 2. August 1995.
  • Die BTL Bautransport GmbH mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut, HRB 3923) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

Freitext

  • Kommanditist(en):
  • Tag der ersten Eintragung: 09.07.1963. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Eintr. Vfg. Bl. 60 HB
  • Beschluss Bl. 74
  • Beschluss Bl. 76

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 21.02.2025 (Az. IN 131/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.05.2025 (Az. IN 131/25) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 141 HGB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.