Der Beton-, Tief-, Straßen-, Kanal-, und Kommunalbau und alle damit verbundenen Arbeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Schuy
Weinbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jörg Helmut Wachendörfer
Butzbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff Sonderband
Beschlüsse Blatt 46 ff und 64 ff Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2005 mit Änderung vom 25.07.2005
Die Gesellschafterversammlungen vom 07.03.2006 und 05.05.2006 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher IBS Betonbau GmbH, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75529) nach Langgöns beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.