Handelsregister · HRB 7573
Chronologischer Auszug
Stork Sanitärtechnik GmbH · Amtsgericht Neuss
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stork Sanitärtechnik GmbH b) Meerbusch c) Meisterbetrieb mit der Erneuerung, Wartung, Reparatur und Neuinstallation von mit Glas und/oder Wasser betriebenen überdachten Einrichtungen in gewerblichen und privat genutzten Räumen im Küchenund Sanitärbereich sowie die Planung, Entwicklung und Anwendung eigener technischer Lösungen auf diesem Gebiet. Hierzu gehört auch der An- und Verkauf der für dieses Gewerbe notwendigen und typischen Geräte, Armaturen, Zubehör- und Verschleißteile, Hilfsmittel und Mess- und Überwachungsgeräte. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlich Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung berufen und abberufen werden. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist er stets alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht der Alleinvertretung verliehen werden. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB generell befreien. b) Geschäftsführer: Stork, Stefan, Gas- und Wasserinstallateurmeister, Meerbusch einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.05.1994 zuletzt geändert am 16.08.1994 | a) 16.07.2002 Hirth b) Tag der ersten Eintragung in Neuss: 21. Juli 1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 12 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Wielandstr. 27, 40668 Meerbusch | a) 06.10.2010 Liedtke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.