Handelsregister · HRB 7573

Chronologischer Auszug

Stork Sanitärtechnik GmbH · Amtsgericht Neuss

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stork Sanitärtechnik GmbH

b)
Meerbusch

c)
Meisterbetrieb mit der Erneuerung,
Wartung, Reparatur und Neuinstallation von
mit Glas und/oder Wasser betriebenen
überdachten Einrichtungen in gewerblichen
und privat genutzten Räumen im Küchenund Sanitärbereich sowie die Planung,
Entwicklung und Anwendung eigener
technischer Lösungen auf diesem Gebiet.
Hierzu gehört auch der An- und Verkauf der
für dieses Gewerbe notwendigen und
typischen Geräte, Armaturen, Zubehör- und
Verschleißteile, Hilfsmittel und Mess- und
Überwachungsgeräte. Ferner hat die
Gesellschaft die Beteiligung an anderen
Unternehmen mit einem verwandten
Unternehmenszweck sowie deren
Geschäftsführung unter Übernahme der
unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen
treffen, die geeignet sind, den
Gesellschaftszweck zu fördern. Die
Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten, andere
ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben
oder sich an solchen zu beteiligen.
Gegenstand der Gesellschaft kann auch
sein, Organ im Rahmen eines steuerlich
Organschaftsverhältnisses zu sein. Die
Gesellschafterversammlung kann die
Geschäftsführung ermächtigen, einen
Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer, die von der
Gesellschafterversammlung berufen und
abberufen werden. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so ist er stets
alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere
Geschäftsführer vorhanden, so wird die
Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern
gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und
einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere
Geschäftsführer vorhanden sind, kann einem
oder mehreren Geschäftsführern das Recht der
Alleinvertretung verliehen werden.
Die Gesellschafterversammlung kann
Geschäftsführer von den Beschränkungen des §
181 BGB generell befreien.

b)
Geschäftsführer:
Stork, Stefan, Gas- und
Wasserinstallateurmeister, Meerbusch
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.05.1994 zuletzt geändert am
16.08.1994
a)
16.07.2002
Hirth

b)
Tag der ersten
Eintragung in Neuss: 21.
Juli 1994
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und
Versammlungsbeschluss
Blatt 12 ff. Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Wielandstr. 27, 40668 Meerbusch
a)
06.10.2010
Liedtke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.