Handelsregister · HRB 210318

Chronologischer Auszug

"STONES" Generalübernehmer für schlüsselfertiges Bauen und Verwaltung GmbH · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"STONES" Generalübernehmer für
schlüsselfertiges Bauen und Verwaltung
GmbH

b)
Vechta
Geschäftsanschrift:
Beim Alten Flugplatz 26, 49377 Vechta

c)
Ankauf von bebauten und unbebauten
Grundstücken, deren Verwaltung und die
Vergabe der Errichtung von Gebäuden
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Steiner, Frank, Hüde, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Steiner, Tomas, Vechta, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1995, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Hüde (bisher Amtsgericht Walsrode HRB
200322) nach Vechta beschlossen.
a)
16.10.2015
Weinert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.