Handelsregister · HRB 210318
Chronologischer Auszug
"STONES" Generalübernehmer für schlüsselfertiges Bauen und Verwaltung GmbH · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) "STONES" Generalübernehmer für schlüsselfertiges Bauen und Verwaltung GmbH b) Vechta Geschäftsanschrift: Beim Alten Flugplatz 26, 49377 Vechta c) Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, deren Verwaltung und die Vergabe der Errichtung von Gebäuden | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Steiner, Frank, Hüde, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Steiner, Tomas, Vechta, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1995, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Hüde (bisher Amtsgericht Walsrode HRB 200322) nach Vechta beschlossen. | a) 16.10.2015 Weinert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.