Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Detlef Heinrich Theodor Stoffels
Kleve
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung), 7 (Verfügung über Gesellschafterrechte), 8 (Geschäftsführung und Vertretung), 9 (Gesellschafterversammlung) und 11 (Ausscheiden eines Gesellschafters, Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Ferner wurden die §§ 7 a (Tod eines Gesellschafters), 9 a) (Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung), 9 b) (Einberufung der Gesellschafterversammlung) und 11 a) (Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters) neu eingefügt.
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