Handelsregister · HRB 105926

Registerinformationen

Stöckmann Immobilien-Holding GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Stöckmann Immobilien-Holding GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bensheim
Geschäftsanschrift
Hahnbergweg 18a, 64625 Bensheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 105926
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
25.01.2024
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

- die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen in eigenem Namen und für eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleistung für außenstehende Dritte; - der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten; - die Durchführung von Immobiliengeschäften aller Art, insbesondere Immobilienverwaltung und die damit verbundenen Geschäfte, z.B. Vermietungen und Verpachtungen, ferner die betriebswirtschaftliche Beratungen bestehender und neuer Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständischer Unternehmen, jedoch wieder nicht als Dienstleistung für außenstehende Dritte; - die Anmietung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und mobilen Wirtschaftsgütern in eigenem Namen und für eigene Rechnung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Stöckmann

Bensheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Benjamin Stöckmann

Bensheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2024

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.