Handel mit Konsumgütern aller Art im Groß- und Einzelhandel sowie die Vornahme und Ausführung aller ähnlichen oder damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheinen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind, insbesondere auch die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hristo Mladenov
Mirkovo
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.1996 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.03.2014 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stralsund (bisher Amtsgericht Stralsund, HRB 4006) nach Duisburg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (620 IN 1089/25) vom 08.04.2026 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.