Akquisition, Beratung, Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Infrastrukturen im Bereich der Telekommunikation, Daten- und Elektrotechnik, Kabelleitungstiefbau, sowie Durchführung artverwandter Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Christoph Bellendorf
Bochum
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Martin Lohner
Essen
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2007 mehrfach, zuletzt geändert am 26.03.2008.
Die Gesellschafterversammlung hat am 06.07.2011 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Ratingen (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRB 57256) nach Essen zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2011 beschlossen, das Stammkapital um EUR 900.000,00 auf EUR 1.500.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Westmontage Kabel und Netzwerk GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 2390) zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 03.12.2012 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Unternehmensgegenstand) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 09.08.2022 beschlossen, die Firma und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) zu ändern.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Westmontage Kabel und Netzwerk GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 2390) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.