Handelsregister · VR 38218
Chronologischer Auszug
Stiftungen für Bildung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Stiftungen für Bildung e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus maximal drei Personen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Folgende Geschäfte und Rechtshandlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Aufnahme von Darlehen, Eingehung von Bürgschaften sowie Haftungsverhältnisse, sofern deren Betrag im einzelfall einen Betrag von 25.000 Euro übersteigt b) Abschluss und Kündigung von Mietverträgen für Geschäftsräume c) Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen. b) Vorstandsmitglied: 1. Ahlke, Josef, *XX.XX.XXXX, Erfurt Vorstandsmitglied: 2. Dr. Brey, Hans-Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 3. Süß, Sabine Ulrike, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 14.05.2020 | a) 12.06.2020 Tritthart b) Satzung Bl. 7-22 |
| 2 | b) Änderung zu Nr. 2: Vorstandsmitglied: Dr. Brey, Hans-Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 29.06.2020 Kalinowski | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2021 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Organe des Vereins), § 13 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und die Streichung des § 18 (Beirat) beschlossen. | a) 10.05.2021 Kalinowski b) Beschluss Bl.27-34 (35-44) SB | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Aufgabenbereich des Vorstands), Änderung der Nummerierung ab § 18 (jetzt: Haftung), § 19 (jetzt: Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens) und Änderung in § 20 (jetzt: In-Kraft-Treten) beschlossen. | a) 27.05.2024 Kalinowski b) Beschluss Bl.48-53 (54-58) SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.