a) Die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und der sozialen Bildung, b) die selbstlose Unterstützung von Personen, die bedürftig im Sinne von § 53 AO sind, c) die Förderung von Wissenschaft und Forschung in den in lit a) und b) aufgeführten Bereichen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zwei oder drei Personen. Besteht er aus drei Personen, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Besteht der Vorstand aus weniger als drei Personen, so ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerd Hoor
Köln
Vorstand
Jan Kruse
Bochum
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Stiftung bürgerlichen Rechts
Satzung
Stiftungssatzung vom 07.12.2001 mit Änderungen, zuletzt am 28.06.2024.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihres Stiftungsrates vom 27.08.2025 und der Gesellschafterversammlung der AHOI Ambulante Hilfen Orientierung & Integration gGmbH vom 27.08.2025 Teile ihres Vermögens, nämlich der Geschäftsbereiche ambulante Hilfen Köln, Fachbereich Sozialraum, ambulante Hilfen Köln, Fachbereich Betreutes Wohnen, ambulante Hilfen Meckenheim, teilstationäre Hilfen Köln (eine Tagesgruppe in Köln-Bocklemünd), teilstationäre Hilfen Meckenheim drei Tagesgruppen in Meckenheim, Verwaltung Standort Köln und Meckenheim im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die AHOI Ambulante Hilfen Orientierung & Integration gGmbH mit Sitz in Köln HRB 124748 als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.