Handelsregister · HRB 200851

Chronologischer Auszug

Stiftung Kunst und Natur gGmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stiftung Nantesbuch gemeinnützige GmbH

b)
München
Geschäftsanschrift:
Widenmayerstr. 49, 80538 München

c)
1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck
der Gesellschaft ist: a) interdisziplinäre
Förderung von Kunst und Kultur zum
Thema Natur, insbesondere in den
Bereichen Musik, Literatur, Theater,
darstellende und bildende Kunst, Tanz,
Architektur und Design; b) Förderung von
Wissenschaft und Forschung, insbesondere
in den Bereichen von Kultur, Natur und
Ökologie (vor allem der ökologischen
Landbewirtschaftung) sowie
übergreifenden, diese Bereiche verbindende
Wissenschaften; c) Förderung der
Erziehung und Bildung von Kindern und
Jugendlichen, Berufs- und
Erwachsenenbildung; 3. Der
Gesellschaftszweck zu 2 a) wird
insbesondere verwirklicht durch: a)
Gestaltung einer musealen Anlage im
Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar
macht und die Grundlage für Erfahrungen
und Begegnungen mit der Natur und der
Kultur sowie mit ökologischen Fragen
bildet; b) Organisation, Veranstaltung und
Durchführung von Ausstellungen,
Führungen, Lesungen, Konzerten,
Inszenierungen und
Diskussionsveranstaltungen; c) Aufbau,
Pflege und Entwicklung einer eigenen
Sammlung von Bildern und
Kunstgegenständen, die der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden; d)
Herausgabe von Broschüren,
Ausstellungskatalogen und Zeitschriften
und sonstigen Schriften sowie medialen
Informationsmöglichkeiten; e) Kooperation
mit anderen kulturellen Einrichtungen, z.B.
bei der Herausgabe von
Ausstellungskatalogen und beim
Leihverkehr mit Kunstgegenständen. 4. Der
Gesellschaftszweck zu 2 b) wird
insbesondere verwirklicht durch: a)
Durchführung wissenschaftlicher
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
insbesondere zu ökologischen und
kulturellen bzw. beide Bereiche
übergreifende Fragen sowie zu den
Bereichen der Forst-, Land- und
Wasserwirtschaft etc.; b) Vorbereitung,
Durchführung und Veröffentlichung
internationaler und disziplinübergreifender
wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw.
Seminarreihen; c) Veranstaltung von
Konferenzen, Diskussionsforen und
anderen Gesprächsformen mit
internationalen Experten aus verschiedenen
Disziplinen der Wissenschaft und Praxis; d)
Förderung wissenschaftlicher Arbeiten. Die
Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten
sind der Allgemeinheit zugänglich zu
machen. 5. Der Gesellschaftszweck zu 2 c)
wird insbesondere verwirklicht durch: a)
Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung
von Bildungs- und Erziehungsstätten; b)
Durchführung von Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen, vor Ort oder
außerhalb des Geländes der Gesellschaft;
c) Veranstaltung von Workshops,
Seminaren, Ferien- bzw. Wochenendkursen,
Lesungen und Konzerten mit dem Ziel,
Menschen die Begegnung mit Werken der
darstellenden, bildenden bzw. musischen
Kunst, Künstlern und der Natur zu
ermöglichen; d) Errichtung eines
landwirtschaftlichen Betriebes für eine
nachhaltige und ökologische
Landbewirtschaftung sowie zur konkreten
Anschauung und Entwicklung gesunder
Ernährungs- und Lebensweisen. Im Rahmen
dieses Betriebes werden
Bildungsprogramme, insbesondere in Form
von Vorträgen, Führungen, Seminaren und
wissenschaftlichen Symposien (z. B. in
Zusammenarbeit mit Universitäten und
sonstigen wissenschaftlichen Institutionen)
angeboten; e) Kooperationen mit anderen
gemeinnützigen Einrichtungen und
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, wie z.B. mit Kindergärten,
Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
und anderen Bildungsinstitutionen bei der
Organisation und Veranstaltung von
Bildungsangeboten; f) Kooperationen mit
Hochschulen bzw. Kultur- und Schulämtern
bzw. den entsprechenden Ministerien zur
Entwicklung entsprechender Angebote bzw.
Aus- und Fortbildung von Lehr- und
Erziehungspersonal; g) Konzeption,
Entwicklung und Durchführung sonstiger
Projekte im Rahmen des Leitthemas "Kunst
und Natur"; h) die Unterstützung von
Stipendiaten im Rahmen des Kultur- und
Bildungsprogramms durch Geld- und
Sachmittel sowie durch fachliche
Unterstützung bzw. der Bereitstellung
zeitweiliger Unterkunftsmöglichkeiten bzw.
Ateliers. 6. Weiterer Gesellschaftszweck ist
die Beschaffung von Mitteln und deren
Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der
Abgabenordnung für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des §
2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für
die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts.
Die Beschaffung von Mitteln für eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
des privaten Rechts setzt voraus, dass
diese selbst steuerbegünstigt ist.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Firmenich, Andrea Elisabeth, Köln,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.8.2012.
a)
13.09.2012
Kuhn
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Werneckstr. 8, 80802 München
a)
16.11.2012
Großhauser
3a)
Stiftung Nantesbuch gGmbH

c)
1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck
der Gesellschaft ist: a) interdisziplinäre
Förderung von Kunst und Kultur zum
Thema Natur, insbesondere in den
Bereichen Musik, Literatur, Theater,
darstellende und bildende Kunst, Tanz,
Architektur und Design; b) Förderung von
Wissenschaft und Forschung, insbesondere
in den Bereichen von Kultur, Natur und
Ökologie (vor allem der ökologischen
Landbewirtschaftung) sowie
übergreifenden, diese Bereiche verbindende
Wissenschaften; c) Förderung der
Erziehung und Bildung von Kindern und
Jugendlichen, Berufs- und
Erwachsenenbildung; d) Förderung des
Schutzes von Natur und Umwelt sowie der
Landschaftspflege. 3. Der
Gesellschaftszweck zu 2 a) wird
insbesondere verwirklicht durch: a)
Gestaltung einer musealen Anlage im
Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar
macht und die Grundlage für Erfahrungen
und Begegnungen mit der Natur und der
Kultur sowie mit ökologischen Fragen
bildet; b) Organisation, Veranstaltung und
Durchführung von Ausstellungen,
Führungen, Lesungen, Konzerten,
Inszenierungen und
Diskussionsveranstaltungen; c) Aufbau,
Pflege und Entwicklung einer eigenen
Sammlung von Bildern und
Kunstgegenständen, die der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden; d)
Herausgabe von Broschüren,
Ausstellungskatalogen und Zeitschriften
und sonstigen Schriften sowie medialen
Informationsmöglichkeiten; e) Kooperation
mit anderen kulturellen Einrichtungen, z.B.
bei der Herausgabe von
Ausstellungskatalogen und beim
Leihverkehr mit Kunstgegenständen. 4. Der
Gesellschaftszweck zu 2 b) wird
insbesondere verwirklicht durch: a)
Durchführung wissenschaftlicher
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
insbesondere zu ökologischen und
kulturellen bzw. beide Bereiche
übergreifende Fragen sowie zu den
Bereichen der Forst-, Land- und
Wasserwirtschaft etc.; b) Vorbereitung,
Durchführung und Veröffentlichung
internationaler und disziplinübergreifender
wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw.
Seminarreihen; c) Veranstaltung von
Konferenzen, Diskussionsforen und
anderen Gesprächsformen mit
internationalen Experten aus verschiedenen
Disziplinen der Wissenschaft und Praxis; d)
Förderung wissenschaftlicher Arbeiten. Die
Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten
sind der Allgemeinheit zugänglich zu
machen. 5. Der Gesellschaftszweck zu 2 c)
wird insbesondere verwirklicht durch: a)
Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung
von Bildungs- und Erziehungsstätten; b)
Durchführung von Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen, vor Ort oder
außerhalb des Geländes der Gesellschaft;
c) Veranstaltung von Workshops,
Seminaren, Ferien- bzw. Wochenendkursen,
Lesungen und Konzerten mit dem Ziel,
Menschen die Begegnung mit Werken der
darstellenden, bildenden bzw. musischen
Kunst, Künstlern und der Natur zu
ermöglichen; d) Errichtung eines
landwirtschaftlichen Betriebes für eine
nachhaltige und ökologische
Landbewirtschaftung sowie zur konkreten
Anschauung und Entwicklung gesunder
Ernährungs- und Lebensweisen. Im Rahmen
dieses Betriebes werden
Bildungsprogramme, insbesondere in Form
von Vorträgen, Führungen, Seminaren und
wissenschaftlichen Symposien (z. B. in
Zusammenarbeit mit Universitäten und
sonstigen wissenschaftlichen Institutionen)
angeboten; e) Kooperationen mit anderen
gemeinnützigen Einrichtungen und
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, wie z.B. mit Kindergärten,
Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
und anderen Bildungsinstitutionen bei der
Organisation und Veranstaltung von
Bildungsangeboten; f) Kooperationen mit
Hochschulen bzw. Kultur- und Schulämtern
bzw. den entsprechenden Ministerien zur
Entwicklung entsprechender Angebote bzw.
Aus- und Fortbildung von Lehr- und
Erziehungspersonal; g) Konzeption,
Entwicklung und Durchführung sonstiger
Projekte im Rahmen des Leitthemas "Kunst
und Natur"; h) Unterstützung von
Stipendiaten im Rahmen des Kultur- und
Bildungsprogramms durch Geld- und
Sachmittel sowie durch fachliche
Unterstützung bzw. Bereitstellung
zeitweiliger Unterkunftsmöglichkeiten bzw.
Ateliers. 6. Der Gesellschaftszweck zu 2 d)
wird insbesondere verwirklicht durch: a)
Sicherung der natürlichen
Lebensgrundlagen des Menschen durch
Schutz des Naturhaushaltes (Boden,
Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen); b)
Pflege, Entwicklung und, soweit
erforderlich, Wiederherstellung von Natur
und Landschaft; c) Maßnahmen zur
Erhaltung, Pflege und Förderung einer
vielgestaltigen Landschaft vor allem durch
Anregung und Betreuung von
Naturschutzprojekten; d) Zusammenarbeit
mit Natur-, Umwelt- und anderen
Verbänden. 7. Weiterer Gesellschaftszweck
ist die Beschaffung von Mitteln und deren
Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der
Abgabenordnung für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des §
2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für
die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts.
Die Beschaffung von Mitteln für eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
des privaten Rechts setzt voraus, dass
diese selbst steuerbegünstigt ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2013 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens)
und 10 (Jahresabschluss) der Satzung beschlossen.
a)
18.06.2013
Brinkmöller
4b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dr. Firmenich, Andrea Elisabeth, Köln,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Reetz, Konstantin, Krailling, *XX.XX.XXXX
b)
Die Landwirtschaftliche Betriebsgesellschaft (LBG) mbH,
Nantesbuch mit dem Sitz in Bad Heilbrunn (Amtsgericht
München HRB 202287) ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2014 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger
verschmolzen.
a)
01.08.2014
Dr. Kühn
5c)
1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck
der Gesellschaft ist: a) die Förderung von
Kunst und Kultur, insbesondere in den
Bereichen Musik, Literatur, Theater,
darstellende und bildende Kunst, Tanz,
Architektur und Design; b) die Förderung
von Wissenschaft und Forschung,
insbesondere in den Bereichen von Kultur,
Natur und Ökologie (vor allem der
ökologischen Landbewirtschaftung) sowie
übergreifenden, diese Bereiche verbindende
Wissenschaften; c) die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe; d) die
Förderung des Schutzes von Natur und
Umwelt sowie der Landschaftspflege. 3.
Weitere Gesellschaftszweck ist die
Beschaffung von Mitteln und deren
Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der
Abgabenordnung für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des §
2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für
dir Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts.
Die Beschaffung von Mitteln für eine
unbeschränkte steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt
ist. Dies umfasst auch die teilweise oder
vollständige Übertragung von
Vermögensgegenständen ( z.B.
Grundstücken und Gebäuden, einzelner
Kunstgegenstände oder auch der
Kunstsammlung insgesamt) auf eine
andere steuerbegünstige Körperschaft zu
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
im Sinne des § 2 Nr. 2. 4. Der
Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 a) wird
insbesondere verwirklicht durch: a)
Gestaltung einer musealen Anlage im
Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar
macht und die Grundlage für Erfahrungen
und Begegnungen mit der Natur und der
Kultur sowie mit ökologischen Fragen
bildet; b) den Betrieb eines oder mehrerer
Museen mit entsprechenden kulturellen
Veranstaltungen, gegebenenfalls auch als
Zweckbetriebe; c) Organisation,
Veranstaltung und Durchführung von
Ausstellungen, Führungen, Lesungen,
Konzerten, Inszenierungen und
Diskussionsveranstaltungen sowie unter
den Voraussetzungen des § 58 Nr. 1 und
Nr. 2 der Abgabenordnung die Mitwirkung ,
Mitveranstaltung und die finanzielle
Förderung von Ausstellungen, Lesungen,
Konzerten und Diskussionen; d) Aufbau,
Pflege und Entwicklung einer Sammlung
von Bildern und Kunstgegenständen, die
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden; e) Herausgabe von Broschüren,
Ausstellungskatalogen und Zeitschriften
und sonstigen Schriften sowie medialen
Informationsmöglichkeiten; f)Kooperation
mit anderen Kulturinstitutionen,
Kunstsammlungen und Museen, z.B. bei der
Organisation und Veranstaltung von
Ausstellungen, bei der Herausgabe von
Ausstellungskatalogen und beim
Leihverkehr mit Kunstgegenständen. g)
Förderung von bzw. Zusammenarbeit mit
interdisziplinären kulturellen Einrichtungen (
Theater, Museen, Musik, Tanz und weiteren
kulturellen Institutionen) sowie die
Förderung von kulturellen Veranstaltungen,
wie Konzerten, szenischen Darstellungen,
Lesungen und Kunstausstellungen; 5. Der
Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 b) wird
insbesondere verwirklicht durch: a) die
Durchführung wissenschaftlicher
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
insbesondere zu ökologischen und
kulturellen bzw. beide Bereich
übergreifende Fragen sowie zu den
Bereichen der Forst-, Land- und
Wasserwirtschaft etc.; b) die Vorbereitung,
Durchführung und Veröffentlichung
internationaler und disziplinübergreifender
wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw.
Seminarreihen; c) die Veranstaltung von
Konferenzen, Diskussionsforen und
anderen Gesprächsformen mit
internationalen Experten aus verschiedenen
Disziplinen der Wissenschaft und Praxis, d)
die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen
Arbeiten sind der Allgemeinheit zugänglich
zu machen. 6. Der Gesellschaftszweck zu §
2 Nr. 2 c wird insbesondere verwirklicht
durch: a) Errichtung, Ausstattung und
Unterhaltung von Bildungs- und
Erziehungsstätten zur Durchführung von
Vorträgen, Kursen und anderen
Veranstaltungen wissenschaftlicher oder
belehrender Art, inklusive der Beherbergung
und Beköstigung der Teilnehmer,
gegebenenfalls auch als Zweckbetriebe. b)
Durchführung von Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen , vor Ort oder
außerhalb des Geländes der Gesellschaft;
c) Veranstaltung von Workshops,
Seminaren, Ferien- bzw. Wochenendkursen,
Lesungen und Konzerten mit dem Ziel,
Menschen die Begegnung mit Werken der
darstellenden, bildenden bzw. musischen
Kunst, Künstlern und der Natur zu
ermöglichen; d) Errichtung eines
landwirtschaftlichen Betriebes für eine
nachhaltige und ökologische
Landbewirtschaftung sowie zur konkreten
Anschauung und Entwicklung gesunder
Ernährungs- und Lebensweisen. Im Rahmen
dieses Betriebes werden
Bildungsprogramme, insbesondere in Form
von Vorträgen, Führungen, Seminaren und
wissenschaftlichen Symposien ( z .B in
Zusammenarbeit mit Universitäten und
sonstigen wissenschaftlichen Institutionen)
angeboten; e) Kooperation mit Kindergärten
, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
und anderen Bildungsinstitutionen bei der
Organisation und Veranstaltung von
Bildungsangeboten; f) Kooperation mit
Hochschule bzw. Kultur- und Schulämtern
bzw. den entsprechenden Ministerien zur
Entwicklung entsprechender Angebote bzw.
Aus- und Fortbildung von Lehr- und
Erziehungspersonal; g) Vermittlung
kultureller Kompetenzen an Führungs- und
Nachwuchskräfte in Unternehmen, Banken
und Verbänden im Rahmen der Corporate
Social Responsibility ( CSR) durch
Seminare, Symposien, Arbeitskreise und
Workshops zu Thema "Kunst und Natur"; h)
Konzeption , Entwicklung und Durchführung
sonstiger Projekte im Rahmen des
Leitthemas "Kunst und Natur"; i) die
Unterstützung von Stipendiaten im Rahmen
des Kultur- und Bildungsprogramms durch
Geld- und Sachmittel sowie durch fachliche
Unterstützung bzw. der Bereitstellung
zeitweiliger Unterkunftsmöglichkeiten bzw.
Ateliers. 7. Der Gesellschaftszweck zu § 2
Nr. 2 d ) wird insbesondere verwirklicht
durch: a) Sicherung der natürlichen
Lebensgrundlagen des Menschen durch
Schutz des Naturhaushaltes (Boden,
Wasser ,Luft, Klima, Tiere, Pflanzen); b)
Pflege, Entwicklung und, soweit
erforderlich, Wiederherstellung von Natur
und Landschaft; c) Maßnahmen zur
Erhaltung, Pflege und Förderung einer
vielgestaltigen Landschaft vor allem durch
Anregung und Betreuung von
Naturschutzprojekten; d) Zusammenarbeit
mit Natur- Umwelt- und anderen Verbänden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2017 mit Nachtrag
vom 27.06.2017 hat die Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand.
a)
29.06.2017
Krafka
6b)
Die ALTANA Kulturstiftung gGmbH mit dem Sitz in Bad
Homburg v.d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB
10438) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom
24.07.2017 und der Beschlüsse der
Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der
Gesellschaft verschmolzen.
a)
22.08.2017
Eisenmann
7b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
von Notz, Börries, Hamburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
05.04.2019
Dorfmeister
8b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dr. Firmenich, Andrea Elisabeth, Köln,
*XX.XX.XXXX
a)
18.11.2019
Dorfmeister
9b)
Bad Heilbrunn, Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen
Geschäftsanschrift:
Karpfsee 12, 83670 Bad Heilbrunn

c)
1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck
der Gesellschaft ist: a) die Förderung von
Kunst und Kultur, insbesondere in den
Bereichen Musik, Literatur, Theater,
darstellende und bildende Kunst, Tanz,
Architektur und Design; b) die Förderung
von Wissenschaft und Forschung,
insbesondere in den Bereichen von Kultur,
Natur und Ökologie (vor allem der
ökologischen Landbewirtschaftung) sowie
übergreifenden, diese Bereiche verbindende
Wissenschaften; c) die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe; d) die
Förderung des Schutzes von Natur und
Umwelt sowie der Landschaftspflege. 3.
Weitere Gesellschaftszweck ist die
Beschaffung von Mitteln und deren
Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der
Abgabenordnung für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des §
2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für
dir Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts.
Die Beschaffung von Mitteln für eine
unbeschränkte steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt
ist. Dies umfasst auch die teilweise oder
vollständige Übertragung von
Vermögensgegenständen ( z.B.
Grundstücken und Gebäuden, einzelner
Kunstgegenstände oder auch der
Kunstsammlung insgesamt) auf eine
andere steuerbegünstige Körperschaft zu
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
im Sinne des § 2 Nr. 2. 4. Der
Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 a) wird
insbesondere verwirklicht durch: a)
Gestaltung einer musealen Anlage im
Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar
macht und die Grundlage für Erfahrungen
und Begegnungen mit der Natur und der
Kultur sowie mit ökologischen Fragen
bildet; b) den Betrieb eines oder mehrerer
Museen mit entsprechenden kulturellen
Veranstaltungen, gegebenenfalls auch als
Zweckbetriebe; c) Organisation,
Veranstaltung und Durchführung von
Ausstellungen, Führungen, Lesungen,
Konzerten, Inszenierungen und
Diskussionsveranstaltungen sowie unter
den Voraussetzungen des § 58 Nr. 1 und
Nr. 2 der Abgabenordnung die Mitwirkung ,
Mitveranstaltung und die finanzielle
Förderung von Ausstellungen, Lesungen,
Konzerten und Diskussionen; d) Aufbau,
Pflege und Entwicklung einer Sammlung
von Bildern und Kunstgegenständen, die
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden; e) Herausgabe von Broschüren,
Ausstellungskatalogen und Zeitschriften
und sonstigen Schriften sowie medialen
Informationsmöglichkeiten; f)Kooperation
mit anderen Kulturinstitutionen,
Kunstsammlungen und Museen, z.B. bei der
Organisation und Veranstaltung von
Ausstellungen, bei der Herausgabe von
Ausstellungskatalogen und beim
Leihverkehr mit Kunstgegenständen. g)
Förderung von bzw. Zusammenarbeit mit
interdisziplinären kulturellen Einrichtungen (
Theater, Museen, Musik, Tanz und weiteren
kulturellen Institutionen) sowie die
Förderung von kulturellen Veranstaltungen,
wie Konzerten, szenischen Darstellungen,
Lesungen und Kunstausstellungen; 5. Der
Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 b) wird
insbesondere verwirklicht durch: a) die
Durchführung wissenschaftlicher
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
insbesondere zu ökologischen und
kulturellen bzw. beide Bereich
übergreifende Fragen sowie zu den
Bereichen der Forst-, Land- und
Wasserwirtschaft etc.; b) die Vorbereitung,
Durchführung und Veröffentlichung
internationaler und disziplinübergreifender
wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw.
Seminarreihen; c) die Veranstaltung von
Konferenzen, Diskussionsforen und
anderen Gesprächsformen mit
internationalen Experten aus verschiedenen
Disziplinen der Wissenschaft und Praxis, d)
die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen
Arbeiten sind der Allgemeinheit zugänglich
zu machen. 6. Der Gesellschaftszweck zu §
2 Nr. 2 c wird insbesondere verwirklicht
durch: a) Errichtung, Ausstattung und
Unterhaltung von Bildungs- und
Erziehungsstätten zur Durchführung von
Vorträgen, Kursen und anderen
Veranstaltungen wissenschaftlicher oder
belehrender Art, inklusive der Beherbergung
und Beköstigung der Teilnehmer,
gegebenenfalls auch als Zweckbetriebe. b)
Durchführung von Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen , vor Ort oder
außerhalb des Geländes der Gesellschaft;
c) Veranstaltung von Workshops,
Seminaren, Ferien- bzw. Wochenendkursen,
Lesungen und Konzerten mit dem Ziel,
Menschen die Begegnung mit Werken der
darstellenden, bildenden bzw. musischen
Kunst, Künstlern und der Natur zu
ermöglichen; d) Errichtung eines
landwirtschaftlichen Betriebes für eine
nachhaltige und ökologische
Landbewirtschaftung sowie zur konkreten
Anschauung und Entwicklung gesunder
Ernährungs- und Lebensweisen. Im Rahmen
dieses Betriebes werden
Bildungsprogramme, insbesondere in Form
von Vorträgen, Führungen, Seminaren und
wissenschaftlichen Symposien ( z .B in
Zusammenarbeit mit Universitäten und
sonstigen wissenschaftlichen Institutionen)
angeboten; e) Kooperation mit Kindergärten
, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
und anderen Bildungsinstitutionen bei der
Organisation und Veranstaltung von
Bildungsangeboten; f) Kooperation mit
Hochschule bzw. Kultur- und Schulämtern
bzw. den entsprechenden Ministerien zur
Entwicklung entsprechender Angebote bzw.
Aus- und Fortbildung von Lehr- und
Erziehungspersonal; g) Vermittlung
kultureller Kompetenzen an Führungs- und
Nachwuchskräfte in Unternehmen, Banken
und Verbänden im Rahmen der Corporate
Social Responsibility ( CSR) durch
Seminare, Symposien, Arbeitskreise und
Workshops zu Thema "Kunst und Natur"; h)
Konzeption , Entwicklung und Durchführung
sonstiger Projekte im Rahmen des
Leitthemas "Kunst und Natur"; i) die
Unterstützung von Stipendiaten im Rahmen
des Kultur- und Bildungsprogramms durch
Geld- und Sachmittel sowie durch fachliche
Unterstützung bzw. der Bereitstellung
zeitweiliger Unterkunftsmöglichkeiten bzw.
Ateliers. 7. Der Gesellschaftszweck zu § 2
Nr. 2 d ) wird insbesondere verwirklicht
durch: a) Sicherung der natürlichen
Lebensgrundlagen des Menschen durch
Schutz des Naturhaushaltes (Boden,
Wasser ,Luft, Klima, Tiere, Pflanzen); b)
Pflege, Entwicklung und, soweit
erforderlich, Wiederherstellung von Natur
und Landschaft; c) Maßnahmen zur
Erhaltung, Pflege und Förderung einer
vielgestaltigen Landschaft vor allem durch
Anregung und Betreuung von
Naturschutzprojekten; d) Zusammenarbeit
mit Natur- Umwelt- und anderen Behörden
und Verbänden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2019 hat die
Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand) der Satzung
beschlossen.
a)
03.12.2019
Brinkmöller
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Wenke, Stephen, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
06.02.2020
Dorfmeister
11a)
Stiftung Kunst und Natur gGmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat die
Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
a)
23.12.2020
Dr. Schwarz
12b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dr. Reetz, Konstantin, Krailling, *XX.XX.XXXX
a)
07.01.2021
Dorfmeister
13b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
von Notz, Börries, Murnau am Staffelsee,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
20.01.2023
Dorfmeister
14Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Kuhn-Pauly, Kirsten, Hünstetten-Kesselbach,
*XX.XX.XXXX
a)
21.06.2023
Dorfmeister

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.