Handelsregister · HRB 45678
Chronologischer Auszug
Stiftung Kammermusikfest Oberlausitz, Rittergut Schloss & Park Gröditz, Beatus von Zenker zu Pommritz, Margarete Prinzessin zur Lippe-Weißenfeld gUG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Dresden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stiftung Kammermusikfest Oberlausitz, Rittergut Schloss & Park Gröditz, Beatus von Zenker zu Pommritz, Margarete Prinzessin zur Lippe-Weißenfeld gUG (haftungsbeschränkt) b) Weißenberg Geschäftsanschrift: Am Schloss 12, 02627 Weißenberg OT Gröditz c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die örperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Körperschaft ist 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 4. die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere Musik; 5. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 6. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 7. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Hochwasserschutzes; 8. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 9. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; 10. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen 3 Bereich beschränkt sind; 11. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; 12. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; 2. die Vergabe von Forschungsaufträgen; 3. die Pflege von Kunstsammlungen und Kunstobjekten; 4. die Förderung und Unterstützung des Kammermusikfestes Oberlausitz und der Kammermusikfest Oberlausitz Akademie durch Sach- und Geldspenden sowie sonstige, geeignete Maßnahmen; 5. die Förderung von pädagogischen Kulturund Bildungsprojekten, insbesondere für Kinder und Jugendliche; 6. die Erhaltung, Verwaltung und Entwicklung bestehender Denkmäler, inbesondere des Ritterguts Schloss & Park Gröditz sowie von Kunst- und Manufakturwerken, Kulturgütern oder Leihgaben. 7. Maßnahmen, die dem Erhalt, der Pflege, Zugänglichmachung und öffentlichen Nutzung der bestehenden (Gröditz) und ehemaligen (Baruth) Schloss- und Parkanlagen sowie der öffentlich zugänglichen Familiengräber (in Baruth, Gröditz, Hochkirch, Dahren und Dresden) und der ev.-luth. (Patronats) Kirchen in Gröditz und Baruth dienen. 8. Maßnahmen, die dem Erhalt, der Pflege, Zugänglichmachung und öffentlichen Nutzung des bestehenden Pilgerweges sowie der Pilgerherberge auf dem Areal des Rittergutes Schloss & Park Gröditz sowie des angrenzenden Naturschutzgebietes "Gröditzer Skala" dienen. 9. Maßnahmen, die wissenschaftliche und familienkundliche Heimatforschung sowie die Erforschung von Kunstwerken und Kulturgütern betreffen und diese in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar machen, insbesondere durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Publikationen. 10. Maßnahmen, die die musische Förderung von Kindern und Jugendlichen in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar machen, insbesondere durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Konzerte. 11. Die Auslobung von dotierten oder undotierten Preisen, die an Personen oder Institutionen für besonderes ehrenamtliches, kulturelles, musikalisches, gesellschaftliches, wissenschaftliches und denkmalpflegerisches Engagement verliehen werden. 12. Beratung und Unterstützung öffentlichrechtlicher Institutionen in pädagogischen oder kulturfachlichen Angelegenheiten. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | 10,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Lippe-Weißenfeld, Hagen Walter Friednand, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2024. | a) 04.09.2024 Dr. Henke |
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