Handelsregister · HRB 24883

Chronologischer Auszug

Stiftung Humor Hilft Heilen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stiftung Humor Hilft Heilen gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

b)
Bonn
Geschäftsanschrift:
Bennauerstraße 31, 53115 Bonn

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck
der Gesellschaft ist die Förderung der
Medizin, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und
Ausbildung einschließlich der Volksbildung.
Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung moderner
psychologischer Erkenntnisse um die
Bedeutung des Humors und Lachens als
Bestandteil medizinischer und
therapeutischer Behandlungen. Die
Wissenschaft vom Lachen (Gelotologie) soll
in Forschung und Lehre, insbesondere auf
dem Gebiet der Medizin, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und
Ausbildung einschließlich der Volksbildung
gefördert und ihre praktische Anwendung
verwirklicht werden. Weiterer Zweck der
Gesellschaft ist das Sammeln von Spenden
und deren Weiterleitung an eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft des
öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO
zum Zwecke der Förderung der
Gesundheitspflege.
Weiterer Zweck der Geseflschaft ist das
Sammeln von Spenden und deren
Weiterleitung für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d.
§ 58 Nr. 1 AG. Daneben kann die
Gesellschaft die in § 2 genannten Zwecke
der Förderung auch unmittelbar selbst
verwirklichen. Hierbei kann sich die
Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben
einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2
AG bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht
selbst wahrnimmt.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Steinbusch, Friedrich, Würselen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
von Hirschhausen, Eckart, Bonn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2008, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Ziffer
3 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 84522) nach Bonn
beschlossen.
a)
13.11.2019
Schütte-Müller
2c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Medizin, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und
Ausbildung einschließlich der Volksbildung.
Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung moderner
psychologischer Erkenntnisse um die
Bedeutung des Humors und Lachens als
Bestandteil medizinischer und
therapeutischer Behandlungen. Die
Wissenschaft vom Lachen (Gelotologie) soll
in Forschung und Lehre, insbesondere auf
dem Gebiet der Medizin, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und
Ausbildung einschließlich der Volksbildung
gefördert und ihre praktische Anwendung
verwirklicht werden. Weiterer Zweck der
Gesellschaft ist das Sammeln von Spenden
und deren Weiterleitung an eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft des
öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO
zum Zwecke der Förderung der
Gesundheitspflege.

3. Weiterer Zweck der Geseflschaft ist das
Sammeln von Spenden und deren
Weiterleitung für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d.
§ 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die
Gesellschaft die in § 2 genannten Zwecke
der Förderung auch unmittelbar selbst
verwirklichen. Hierbei kann sich die
Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben
einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2
AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht
selbst wahrnimmt.
b)
Geändert; weiterhin
Geschäftsführer:
Dr. von Hirschhausen, Eckart, Bonn,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
19.11.2019
Klüsener

b)
zu lfd. Nr. 1 Spalte 2 c) &
Spalte 4 b) von Amts
wegen berichtigend
eingetragen.
3c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Medizin, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und
Ausbildung einschließlich der Volksbildung.
Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung moderner
psychologischer Erkenntnisse um die
Bedeutung des Humors und Lachens als
Bestandteil medizinischer und
therapeutischer Behandlungen. Die
Wissenschaft vom Lachen (Gelotologie) soll
in Forschung und Lehre, insbesondere auf
dem Gebiet der Medizin, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe sowie der Erziehung, Bildung und
Ausbildung einschließlich der Volksbildung
gefördert und ihre praktische Anwendung
verwirklicht werden. Weiterer Zweck der
Gesellschaft ist das Sammeln von Spenden
und deren Weiterleitung an eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft des
öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO
zum Zwecke der Förderung der
Gesundheitspflege.

3. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist das
Sammeln von Spenden und deren
Weiterleitung für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d.
§ 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die
Gesellschaft die in § 2 genannten Zwecke
der Förderung auch unmittelbar selbst
verwirklichen. Hierbei kann sich die
Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben
einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2
AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht
selbst wahrnimmt.
a)
03.12.2019
Schütte-Müller

b)
zu lfd. Nr. 1/2 Spalte 2 c)
von Amts wegen
berichtigend eingetragen
4b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Steinbusch, Friedrich, Würselen, *XX.XX.XXXX
a)
14.01.2020
Mauel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.